9.1.1. Ausgangssituation
Das Plangebiet befindet sich westlich der Straße „Am Hang“ am westlichen Ortsrand der Gemeinde Klein Pampau. Das Plangebiet ist insgesamt 8.456 m² groß und umfasst drei Viertel des Flurstücks 56, Flur 4 der Gemarkung Klein Pampau. Das Flurstück 56 ist insgesamt ca. 1,17 ha groß.
Das Flurstück 56 besteht im Norden aus sonstigem Laubwald auf bodensauren Standorten (WLy). Der mittlere Bereich, welche den größten Teil des Flurstücks umfasst, besteht aus mäßig artenreichem Wirtschaftsgrünland (GYy) mit einigen Bereichen aus sonstigem Sandmagerrasen (Try) und im Süden aus sonstigen Lagerflächen (SLy).
Im April - Mai 2023 wurden, vom Planungsbüro PROKOM, die Biotoptypen im Plangebiet und in seiner näheren Umgebung mit folgenden Ergebnissen aufgenommen und übernommen.
Der größte Teil des Plangebietes wird von mäßig artenreichem Wirtschaftsgrünland (GYy) bzw. vergleichbaren Vegetationsbeständen eingenommen. Typische Arten, auf der augenscheinlich nicht regelmäßig genutzten Fläche, sind z.B. Weidelgras (Lolium perenne), Kriechende Quecke (Phleum pratense), Wiesen-Knaulgras (Dactylis glomerata), Gewöhnliche Quecke (Elymus repens), Weicher Storchschnabel (Geranium molle) Acker-Kratzdiestel (Cirsium arvense) und Jacobs-Greiskraut (Senecio jacobaea).
Am westlichen Rand des Plangebietes, zum Wald hin, und im nordöstlichen Teil des Plangebietes sind ein paar Bestände von sonstigen Magerrasen (TRy) ausgebildet, die mit Vorkommen des Kleinen Habichtskrauts (Heracium pilosella) geprägt sind. Weitere typische Arten sind z.B. Acker-Schmalwand (Arabidopsis thaliana), Kleiner Vogelfuß (Ornithopus perusillus), Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata), Echtes Johanniskraut (Hypericum perforatum), gewöhnliches Ferkelkraut (Hypochaeris radicata) und Feld-Hainsimse (Luzula campestre).
Die im Waldrandbereich gelegenen Bestände aus Sandmagerrasen sind durch den Wald beschattet und daher nicht besonderes artenreich ausgeprägt. Die haben für den gesetzlichen Schutz erforderliche Mindestgröße von 100 m² nicht erreicht. Die Fläche Sandmagerrasen im nordöstlichen Teil des Plangebietes gelegen, hat dagegen eine Größe von ca. 214 m² und gehört zu den, gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 7 BNatSchG, gesetzlich geschützten Biotopen.
Die bei der Bestandsaufnahme im Mai 2023 festgestellten Arten sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
| Lateinischer Name | Deutscher Name | Status* |
| Agrostis capallaris | Rotes Straußgras | |
| Arabidopsis thaliana | Acker-Schmalwand | |
| Artemisia vulgaris | Gewöhnlicher Beifuß | |
| Bromus hordeaceus | Weiche Tespe | |
| Cerastium glomeratum | Knäuel-Hornkraut | |
| Conyza canadensis | Kanadischer Katzenschweif | |
| Dactylis glomerata | Wiesen-Knaulgras | |
| Daucus carota | Wilde Möhre | |
| Geranium molle | Weicher Storchschnabel | |
| Hieracium pilosella | Kleines Habichtskraut | |
| Holcus lanatus | Wolliges Honiggras | |
| Hypericum perforatum | Echtes Johanniskraut | |
| Hypochaeris radicata | Gewöhnliches Ferkelkraut | |
| Luzula campestris | Feld-Hainsimse | V |
| Ornithopus perpusillus | Kleiner Vogelfuß | V |
| Plantago lanceolata | Spitz-Wegerich | |
| Poa pratensis | Wiesen-Rispengras | |
| Rumex acetosella | Kleiner Sauerampfer | |
| Viola arvensis | Acker-Stiefmütterchen |
*V = Vorwarnliste der Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins; besonders oder streng geschützte Arten wurden bei der Bestandsaufnahme nicht festgestellt.
Tab. 2: Übersicht der Arten innerhalb des Plangebietes PROKOM Stadtplaner und Ingenieure GmbH
Neben den für Sandmagerrasen typischen Arten kommen im Bestand auch Grünland-Arten und Arten ruderalen Standorte vor. Die für den Schutzstatus maßgeblichen Trocken-Rasen-Kennarten sind in der Tabelle durch Fettdruck hervorgehoben. Die erforderliche Mindestdeckung dieser Arten (25%) wird im Bestand erreicht.
Der Vogelfuß und die Feld-Hainsimse sind auf der Vorwarnliste der aktuellen Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins (5. Fassung vom Mai 2021) gelistet. Bei den übrigen Arten handelt es sich um häufige Arten, die von der Roten Liste nicht erfasst sind.
Der südliche Teil des Plangebietes wird derzeit für Lagerzwecke verwendet und wurde daher als sonstige Lagerfläche (SLy) eingeordnet. Eine vergleichbare, deutlich kleinere Lagerfläche (SLy) befindet sich im nordöstlichen Teil des Plangebietes.
Nach Osten grenzen Siedlungsflächen an, die überwiegend als Einzelhausbebauung mit eher kleinflächigen Hausgärten ausgebildet sind. Diese sind durch eine einfache Struktur mit geringem Laubholzanteile geprägt.
Im Süden grenzen mit Pferden beweidete Grünlandflächen an das Plangebiet an, die z.T. durch die intensive Nutzung als artenarmes Wirtschaftsgrünland (Gay) und z.T. als mäßig artenreiches Wirtschaftsgrünland (GYy) ausgeprägt sind. Auf der Fläche befinden sich ein paar Unterstände für die Pferde und kleineren Lagerflächen.
Nach Westen und Norden grenzen Waldbestände an das Plangebiet an.
Bei den im Westen gelegenen Beständen handelt es sich um Birken-Eichenwald (WLb). Dort kommen, neben den beiden namengebenden Arten, die Rot-Buche und die Zitter-Pappel mit geringen Anteilen vor. In der Krautschicht bildet die Heidelbeere (Vaccinium myrtillus) Dominanzbestände.
Der Waldbestand im Norden, der als sonstiger Laubwald auf bodensauren Standorten (WLy) einzuordnen ist, weist einen heterogenen Baumbestand aus Buche, Berg-Ahorn, Eiche, Espe, Eberesche, Schwarz-Erle und Birke auf. Im Unterwuchs sind Bestände der Stechpalme (Ilex aquifolium) vorhanden. Die spärlich ausgebildete Krautschicht weist Arten wie Efeu (Hedera helix), Heidelbeere (Vaccinium myrtillus), Dornfarn (Dryopteris cartusiana) und Brombeere (Rubus spec.) auf,
Nordöstlich des Plangeltungsbereiches befindet sich innerhalb des Waldbestandes, ein schmales langgestrecktes Stillgewässer mit steil ausgebildeten Ufern (FSy), das von den umgebenden hohen Pappeln beschattet wird und daher so gut wie keine Gewässervegetation aufweist.
Flächenaufstellung Bestand:
| Mäßig artenreiches Wirtschaftsgrünland (GYy) | 5.614 m² | |||||||||||||||||||
| Sonstiger Sandmagerrasen m. ges. Schutzstatus (>100 m²) | 214 m² | |||||||||||||||||||
Sonstiger Sandmagerrasen o. ges. Schutzstatus (
9.1.2. PlanungenRahmenbedingungen Der Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Klein Pampau setzt für das Gebiet „Westlich der Straße „Am Hang“, Flurstück Nr. 56 tlw., Flur 4 Gemarkung Klein Pampau“ Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines qualitätsvollen und ruhigen, allgemeinen Wohngebietes (WA) in Waldrandlage um Klein Pampau als attraktiven Wohnstandort zu stärken. In Einklang mit der vorhandenen Wohnbebauung des Ortes Klein Pampau und der räumlichen Nähe zum Wald im Westen, soll eine Einfamilienhausbebauung mit ca. 7 Grundstücken zwischen 825 m² und 1.955 m² entwickelt werden. Die Spannweite resultiert aus dem einzuhaltenden Waldabstand. Um diese zu berücksichtigen, sind Grundstückstiefen von mehr als 40 m erforderlich. Zum Wald hin wird auf jeweiligem Grundstück eine 10 m breite Maßnahmenfläche festgesetzt. Somit sind die bebaubaren Teile der Grundstücke von 680 m² bis 1.180 m² groß. Die Grundstücksgrößen bilden somit eine sehr aufgelockerte Bauweise, die das ländliche geprägte Ortsbild widerspiegelt. So fügt sich das neue Baugebiet nahtlos in den Bestand ein, indem es die bestehende Struktur fortsetzt. Für das Plangebiet ist eine straßenbegleitende eingeschossige Bebauung aus Einfamilienhäusern vorgesehen. Für jedes Grundstück wird eine Grundfläche (GR) von 180 m² festgesetzt. Diese 180 m² können einmal durch direkt am Haus befindliche Terrassen um weiteren 25 m² überschritten werden. Für alle weiteren erforderlichen Nebenanlagen (Garagen, Carports, Gartenhäuser etc.) und sonstige Versiegelungen (Wege, Stellplätze etc.) dürfen die Grundstücke bis zu einer Grundflächenzahl von maximal 0,45 bebaut werden. Die zukünftigen Grundstückseigentümer dürfen somit bis zu 45 % der jeweiligen Grundstücksfläche maximal versiegeln (Wohngebäude inkl. aller Nebenanlagen). Als Dachform sind geneigte Dächer mit einer Neigung von 25° bis 50° geplant.
Das Baugebiet soll über eine verkehrsberuhigte Straße erschlossen werden. Die Erschließungsstraße bildet die Verlängerung bzw. die Verbindung der beiden Stichstraßen „Am Hang“ und „Massower Straße“. Im Plangeltungsbereich sind mindestens zwei Stellplätze je Wohneinheit in Form von freien Stellplätzen, Garagen oder Carports auf dem jeweiligen Grundstück vorgesehen. Aus städtebaulichen Gründen sind Garagen und Carports nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Entwässerung Für die Beseitigung des Regenwassers im Plangebiet ist ein Entwässerungskonzept für Niederschlags- und Schmutzwasser vom Esling Ingenieurbüro aus Mölln im März 2025 erstellt worden. Es wird kein Niederschlagswasser in einen Vorfluter abgeleitet. Stattdessen wird das gesamte Niederschlagswasser innerhalb des Plangebietes versickert. Das anfallende Regenwasser im B-Plangebiet auf dem jeweiligen Grundstück bzw. Grundstücken soll in ausrechend dimensionierten Versickerungsschächten, Rigolen bzw. oberflächennahen Versickerungsmulden/-flächen versickern. Es sollte auch die Nutzung des Regenwassers im Haushalt oder zumindest die Speicherung und Wiederverwendung für die Bewässerung des Gartens in Betracht gezogen werden, bevor das Wasser über einen Überlauf in die Versickerungsanlagen geleitet wird. Die öffentlichen Verkehrsflächen entwässern in straßenbegleitenden Rohrrigolen, wo das Wasser versickert. Den Anlagen wird eine Leichtstoffrückhaltung mit Tauchwand und Schlammfang vorgeschaltet. Grünstruktur und Ausgleich Im westlichen und am nördlichen Bereich des Baugebietes, zum Wald hin, wird ein 10 m breiter Streifen als Maßnahmenfläche festgesetzt. Hier soll sich naturnahe, feldrainartige Wildkrautstreifen entwickeln, um als Schutzstreifen („Dunkelkorridor“) und als Nahrungsfläche für u.a. Fledermäuse zu dienen. Der Schutzstreifen soll zum Wohngebiet hin mittels einer 3,0 m breiten, ebenerdigen Pflanzung mit standortheimischen Strauchgehölzen abgegrenzt werden. Die Heckenpflanzung darf bei jedem Grundstück mit 1,5 m Breite für die Pflege des Schutzstreifens unterbrochen werden. Das Plangebiet wird von allen Seiten durch vorhandene Strukturen eingebunden. Im Norden und Westen bildet die Waldkante die Einrahmung, im Osten die vorhandene Bebauung und im Süden die angrenzende Pferdeweide. Eine verträgliche Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild ist damit gewährleistet. Zusätzlich sollen Pflanzungen von Obsthochstämmen auf den Grundstücken die Eingliederung des Wohngebietes im Orts- und Landschaftsbild optimieren. Es ist vorgesehen je vollen 400 m² Grundstücksfläche mindestens ein standortgerechter, heimischer Obstbaum zu pflanzen. Der erforderliche Ausgleich für Verlust des gesetzlich geschützten Biotops „Sandmagerrasen“ wird extern, auf dem Ökokonto „Torfmoors Blöcken“ in Müssen 2, in Naturraum Geest mit dem Zielzustand „Trockenrasen“, erbracht. Der erforderliche Ausgleich für die Versiegelung wird ebenso extern, teils auf dem o.g. Ökokonto „Torfmoors Blöcken“ in Müssen 2, und teils auf dem Ökokonto „Duvenseer Stubben“ in Naturraum östl. Hügelland mit dem Zielzustand „Extensivierung, Wiedervernässungsmaßnahmen“ erbracht. 9.1.3. Ermittlung der unvermeidbaren EingriffeZur Prüfung möglicher Auswirkungen des Vorhabens und zur Ermittlung der Eingriffe in ihrer Gesamtheit werden folgende Kriterien zugrunde gelegt: Empfindlichkeit der jeweils betroffenen Funktionen gegenüber dem Eingriff (abhängig von ihrer Bedeutung und vorhandener Vorbelastungen) Belastungsintensität durch das Vorhaben für den gesamten Naturhaushalt. Voraussetzung für die Ausgleichbarkeit eines Eingriffs ist die Möglichkeit zur erheblichen qualitativen Aufwertung bereitgestellter Flächen bzw. Kompensation der verloren-gegangenen Werte und Funktionen des jeweiligen Schutzgutes. Die Eingriffs-/Ausgleichsermittlung erfolgt gemäß dem gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Innenministeriums vom 01.01.2014, „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“. Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz: Das mäßig artenreiche Wirtschaftsgrünland (GYy), sonstige Lagerflächen (SLy) sowie die Flächen der sonstigen Sandmagerrasen (TRy) die kleiner als Mindestfläche von 100 m² sind, gehören zu den Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz. Auf Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz führen insbesondere Baugebietsplanungen in jedem Fall zu erheblichen und damit ausgleichsbedürftigen Beeinträchtigungen des Bodens, des Wassers sowie des Landschaftsbildes. Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz Die Fläche der sonstigen Sandmagerrasen (TRy), die größer als Mindestfläche von 100 m², ist als Biotop nach § 30 Abs. 2 Nr. 7 BNatSchG geschützt und gehört, gemäß dem Runderlass, zu den Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz. Ebenso gehört die Fläche des sonstigen Laubwaldes auf bodensauren Standort (WLy) zu den Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz Auf Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz führen insbesondere Baugebietsplanungen auch zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes „Arten und Lebensgemeinschaften“. Beeinträchtigungen von besonderen bedeutsamen Flächen sind zu unterlassen. Können ausnahmsweise Beeinträchtigungen nicht vermieden werden, sind sie zusätzlich mit extra Ausgleich zu versehen. Umfang des Vorhabens und Angabe zum Bedarf an Grund und Boden: Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 8.456 m² Durch die Festsetzung einer Fläche von 6.115 m² als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit voraussichtlich sieben Grundstücken, die jeweils maximal 45 % für Wohngebäude (GR 180 m² und dazugehörenden Nebenanlagen wie Terrassen, Wege Garagen, Carports, Gartenhäuser etc. sowie sonstige Versiegelungen wie Wege, und Stellplätze), ist eine Vollversiegelung von 6.115 m² x 0,45 = 2.752 m² erlaubt. Insgesamt werden somit bis zu 2.752 m² vollversiegelte Flächen für die Bebauung und Nebenflächen etc. zugelassen. Für die Erschließungsstraße werden 458 m² Fläche versiegelt. Es sind somit 458 m² Neuversiegelung für Verkehrsflächen vorgesehen. Flächenaufstellung Planung:
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