3.8 Umweltbericht
Zum Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Dörphof wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (siehe Teil 2 der Begründung) beschrieben und bewertet.
Zusammenfassend werden nachfolgend die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Im Plangebiet ist die Schaffung einer neuen Kindertagesstätte vorgesehen. Eine wohnliche Nutzung ist nicht geplant. Im Zuge der Planung sind ein schalltechnisches Gutachten, ein Gutachten zur Staubimmission sowie eine Immissionsprognose für eine mögliche Windkraftnutzung südwestlich des Plangebietes erstellt worden. Maßnahmen zum Immissionsschutz sind nicht notwendig.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Aufgrund der bisherigen Nutzung ist die Planfläche als Lebensraum besonders oder streng geschützter Arten weitgehend ungeeignet. Im Zuge der Planung können drei jüngere Pappeln nicht erhalten werden und werden gerodet. Dieser Eingriff wird innerhalb des Plangebietes ausgeglichen. Bei Berücksichtigung der Bauzeitenregelung für die Rodung ist gegenüber den potentiell vorkommenden Brutvögeln das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG auszuschließen.
Schutzgut Fläche: Der Planbereich wird bislang als Acker genutzt. Der Flächenverbrauch ist im öffentlichen Interesse an ausreichend lokalen KiTa-Plätzen begründet und im Zuge der Bauleitplanung an dieser Stelle nicht vermeidbar.
Schutzgut Boden: Die maximal überbaubare Fläche wird für die Fläche für den Gemeinbedarf auf 1.300 m² festgesetzt. Diese darf durch Garagen, Stellplätze und Zufahrten sowie Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO um bis zu 100 % überschritten werden. Entsprechend der Bilanzierung ist eine Ausgleichsfläche von insgesamt 1.300 m² Größe zur Verfügung zu stellen. Der Ausgleich erfolgt über ein Ökokonto.
Schutzgut Wasser: Anfallendes Niederschlagswasser wird vorrangig im Plangebiet versickert bzw. über die Kanalisation abgeleitet. Die Verdunstungsrate wird über Begrünungsmaßnahmen im Plangebiet erhöht.
Schutzgut Klima/Luft: Durch die Ausweisung der Fläche für Gemeinbedarf - KiTa - sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Schutzgut Landschaft: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden durch den weitgehenden Erhalt der Pappelreihe sowie des vorhandenen Knicks und durch die Beschränkung der Firsthöhe auf max. 6,0 m über Erdgeschossfertigfußbodenhöhe gemindert. Zusätzlich ist eine Eingrünung des Plangebietes nach Norden vorgesehen.
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Auswirkungen der geplanten baulichen Nutzung auf das kulturelle Erbe sind nicht zu erwarten. Sachgüter Unbeteiligter sind durch die Bauleitplanung nicht betroffen.
Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der Entfernungen sowie der dazwischen gelegenen Nutzungen nicht zu erwarten.
Gesamtbeurteilung
Mit der Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Dörphof sind zusätzliche Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind aufgrund der Lage der Eingriffsfläche am Rand des intensiv baulich genutzten Bereiches Dörphofs und der bisherigen Nutzung insgesamt nicht als erheblich zu bezeichnen.
Nach Durchführung aller vorgesehenen Maßnahmen ist von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen. Das Eintreten von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG sind nicht zu erwarten.