Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 6 "KiTa Dörphof" der Gemeinde Dörphof

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.1 Beschreibung des Plangebietes

Das Plangebiet liegt im Westen der Ortslage Dörphof, nördlich der Straße ‚Alt Dörphof‘ und westlich der Dorfstraße (Kreisstraße K 63). Der Plangeltungsbereich umfasst das Flurstück 194 und Teile des Flurstücks 71/4 der Flur 2 Gemarkung und Gemeinde Dörphof. Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:

- im Norden, Westen und Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und

- im Osten durch den HaGe-Umschlagplatz.

Die Gesamtgröße des Plangeltungsbereiches beträgt ca. 10.000 m².

1.2 Inhalte und Ziele der Bauleitplanung

Der Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Dörphof wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 10.000 m² eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Dörphof entsprechende bauliche Entwicklung zu ermöglichen. Ziel der Planung ist der Bau von zwei mehrzügigen Kindertagesstätten des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen.

Am 1. März 2019 wurde durch die amtsangehörigen Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark der KiTa-Verband Nordschwansen gegründet. Die vier Gemeinden hatten vorher einen Finanzierungsvertrag mit der ev.-luth. Kirchengemeinde Karby über die beiden bestehenden evangelischen Kindertagesstätten. Diese beiden Kitas die räumlich nah beieinander in Karby untergebracht sind, wurden zum 01.08.2019 vom Zweckverband als Träger übernommen, um den Verband als „Alleinentscheider“ einzusetzen.

Da beide bestehenden Einrichtungen jedoch nicht den Standard des Kindertagesstättengesetzes erfüllen (zu wenig und zu kleine Räumlichkeiten etc.), musste über Umbau- oder Neubau-Maßnahmen nachgedacht werden. Das Gebäude der KiTa „Pezzettino“ ist momentan gemietet, da es ein kirchliches Gebäude ist; die Nachnutzung obliegt der Kirchengemeinde. Die KiTa „Sternschnuppe“ befindet sich in einem kommunalen Gebäude, jedoch auf einem Grundstück mit Erbbaurecht; das Gebäude ließe sich nicht wirtschaftlich den Auflagen entsprechend umbauen und erweitern.

Aus diesen Gründen hat sich der KiTa-Verband Nordschwansen zum Bau von zwei neuen, den aktuellen Anforderungen entsprechenden Einrichtungen entschlossen. Im Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 soll eine ca. 8.520 m² große Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung ‚Kindertagesstätte‘ ausgewiesen werden. Diese Fläche ist groß genug, um ggf. beide Einrichtungen im Planbereich nebeneinander unterzubringen, sofern für die zweite KiTa keine alternative Fläche gefunden werden kann.

Der Planbereich grenzt nicht unmittelbar an die bestehende Siedlung, sondern lässt zur benachbarten, gewerblich genutzten Fläche eine Lücke von ca. 14 m, die derzeit noch als Zufahrt zur dahinterliegenden Ackerfläche benötigt wird.

Insgesamt werden im Planbereich folgende Flächen festgesetzt:

Fläche für Gemeinbedarf ‚KiTa‘ ca. 8.520 m²

Verkehrsfläche ca. 530 m²

Öffentliche Grünflächen ‚Schutzgrün ‘ ca. 950 m²

1.3 Ziele der übergeordneten Fachgesetze und Fachplanungen

Folgende Ziele des Umweltschutzes sind in den bei der Aufstellung eines Bauleitplanes zu berücksichtigenden Fachgesetzen und Fachplanungen zu beachten: