Der Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Dörphof wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 10.000 m² eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Dörphof entsprechende bauliche Entwicklung zu ermöglichen. Ziel der Planung ist der Bau von zwei mehrzügigen Kindertagesstätten des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen.
Am 1. März 2019 wurde durch die amtsangehörigen Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark der KiTa-Verband Nordschwansen gegründet. Die vier Gemeinden hatten vorher einen Finanzierungsvertrag mit der ev.-luth. Kirchengemeinde Karby über die beiden bestehenden evangelischen Kindertagesstätten. Diese beiden Kitas die räumlich nah beieinander in Karby untergebracht sind, wurden zum 01.08.2019 vom Zweckverband als Träger übernommen, um den Verband als „Alleinentscheider“ einzusetzen.
Da beide bestehenden Einrichtungen jedoch nicht den Standard des Kindertagesstättengesetzes erfüllen (zu wenig und zu kleine Räumlichkeiten etc.), musste über Umbau- oder Neubau-Maßnahmen nachgedacht werden. Das Gebäude der KiTa „Pezzettino“ ist momentan gemietet, da es ein kirchliches Gebäude ist; die Nachnutzung obliegt der Kirchengemeinde. Die KiTa „Sternschnuppe“ befindet sich in einem kommunalen Gebäude, jedoch auf einem Grundstück mit Erbbaurecht; das Gebäude ließe sich nicht wirtschaftlich den Auflagen entsprechend umbauen und erweitern.
Aus diesen Gründen hat sich der KiTa-Verband Nordschwansen zum Bau von zwei neuen, den aktuellen Anforderungen entsprechenden Einrichtungen entschlossen. Im Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 soll eine ca. 8.520 m² große Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung ‚Kindertagesstätte‘ ausgewiesen werden. Diese Fläche ist groß genug, um ggf. beide Einrichtungen im Planbereich nebeneinander unterzubringen, sofern für die zweite KiTa keine alternative Fläche gefunden werden kann.
Der Planbereich grenzt nicht unmittelbar an die bestehende Siedlung, sondern lässt zur benachbarten, gewerblich genutzten Fläche eine Lücke von ca. 14 m, die derzeit noch als Zufahrt zur dahinterliegenden Ackerfläche benötigt wird.
Insgesamt werden im Planbereich folgende Flächen festgesetzt:
Fläche für Gemeinbedarf ‚KiTa‘ ca. 8.520 m²
Verkehrsfläche ca. 530 m²
Öffentliche Grünflächen ‚Schutzgrün ‘ ca. 950 m²