Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 8 - 1. Änderung, Gebiet "Alfapark"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

7.1.3. Prüfung der betroffenen Belange

Die Prüfung der betroffenen Belange erfolgt anhand der Vorgaben des § 1 (6) Nr. 7 BauGB. Die Bauleitplanung ist eine Angebotsplanung, so dass objektbezogene Angaben insbesondere zum Umgang mit Emissionen, Energie, Abwässern und Abfällen in der Regel beim Aufstellungsverfahren nicht vorliegen. Die Umweltprüfung kann zu diesen Belangen daher nur allgemeine Aussagen treffen.

a) Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt

Eingriffe nach § 14 BNatSchG werden nicht vorbereitet. Eine Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen liegt nicht vor. Belange des Artenschutzes sind berührt.

b) Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des BNatSchG

Nicht betroffen, da die o. g. genannten Schutzgebiete nicht berührt werden.

c) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

Erheblich betroffen durch Lärmimmissionen (Schienenverkehr, Gewerbe).

Im Hinblick auf Altlasten wurden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Stadt Reinfeld (Holstein) umfangreiche Untersuchungen vorgenommen (Baukontor Dümcke GmbH, Lübeck 2002/2003). Zusammenfassend wurde festgestellt, dass gemäß den vorliegenden Kenntnissen von dem Grundstück bzw. den einzelnen Flurstücken keine Gefährdung für die Allgemeinheit ausgeht. Schädliche Bodenverunreinigungen sind nicht vorhanden.

d) Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Im Plangebiet sind Denkmäler nicht bekannt. Besondere Bedeutung kommt der Villenbebauung an der Schillerstraße zu. Bei Beachtung der Gestaltungssatzung werden Beeinträchtigungen nicht angenommen.

Die Planung initiiert Auswirkungen auf den Wert der Sachgüter (Wertsteigerung der betroffenen Grundstücke, Veränderung der Situation für angrenzende Grundstücke); bei Einhaltung der Grenzabstände der LBO wird nicht von einer Erheblichkeit ausgegangen.

e) Die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern

Die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind anzuwenden. Die Beseitigung von Abwässern und Abfällen erfolgt über die Entsorgungseinrichtungen der Stadt Reinfeld (Holstein). Beim Betrieb der Entsorgungseinrichtungen sind die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien ebenfalls anzuwenden. Von einer Erheblichkeit wird daher nicht ausgegangen.

f) Die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie

Die Energieversorgung des Gebietes erfolgt durch Anschluss an das Netz der Versorgungsträger in der Stadt Reinfeld (Holstein). Bei der Energieerzeugung bzw. -bereitstellung sowie im Rahmen der objektbezogenen Bauausführung sind die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien anzuwenden. Solaranlagen sind zugelassen. Auf Festsetzungen zum Klimaschutz wird im Hinblick auf die detaillierten Regelungen im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV 2014) sowie dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) verzichtet. Von einer Erheblichkeit wird nicht ausgegangen.

g) Die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts

Der Landschaftsplan zeigt Bauflächen und zur Bebauung vorgesehene Flächen; die 1. Teilfortschreibung zum Landschaftsplan der Stadt Reinfeld (Holstein) Eignungsfläche für bauliche Entwicklung Wohnen und im Südwesten eine kleine Fläche Grün- und Parkanlage. Der Baumbestand soll weitgehend erhalten werden.

Die Planung weicht von den Inhalten des Landschaftsplanes insoweit ab, dass die 1. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes Eignungsfläche für bauliche Entwicklung Wohnen darstellt. Im Plangebiet ist jedoch auch ein Mischgebiet vorgesehen. Da die grundsätzliche bauliche Nutzung der Fläche davon nicht berührt wird, wird diese Abweichung nicht als erheblich angesehen.

h) Die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden.

Die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur Begrenzung von Emissionen aus Feuerungsanlagen oder anderen emittierenden Betriebseinrichtungen sind anzuwenden. Die verkehrsbedingten Luftschadstoffe steigen durch die Planung aufgrund der zu erwartenden Verkehrsstärke nur geringfügig. Immissionen oberhalb der Grenzwerte der 22. BImSchV sind nicht zu erwarten. Von einer Erheblichkeit wird daher nicht ausgegangen.

i) Die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c, und d

Wesentliche Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen den Belanggruppen bestehen zwischen den Belangen a) und c). Im Osten des Plangebietes würde aktiver Lärmschutz an der Bahnstrecke Verbesserungen für das dort geplante Wohn- und Mischgebiet bewirken. Die Errichtung dieser Lärmschutzwand würde jedoch den dort vorhandenen Großbaumbestand gefährden.

7.2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden

Erhebliche Umweltauswirkungen sind in der Umweltprüfung nur für den Belang a) und c) zu erwarten. Die folgenden Ausführungen beschränken sich daher auf diese Aspekte. Nachfolgendes zum Belang a) ist weitgehend dem Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 8 und der 1. Teilfortschreibung zum Landschaftsplan der Stadt Reinfeld (Holstein) mit integriertem Umweltbericht § 14g UVPG, zum Belang c) der Schienenverkehrslärmuntersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Stadt Reinfeld (Holstein), Gutachten Nr. 14-09-1, ibs, Dipl.-Ing. Volker Ziegler, 08.09.2014 entnommen. Ergänzende Informationen können den vorgenannten Unterlagen entnommen werden.

7.2.1. Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden:

a) Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt

Tiere

Im Plangebiet ist mit dem Vorkommen von Brutvögeln, Fledermäusen und der Haselmaus zu rechnen. Detaillierte Aussagen erfolgen nach Vorlage des Gutachtens zum Artenschutz.

Pflanzen

Am Zuschlag:

Auf der schmalen Böschung an der Straße "Am Zuschlag" befindet sich eine lückige, verkrüppelte und durchgewachsene Hecke aus Feld-Ahorn, Ulme und Hartriegel. Aufgrund des Arteninventars aus überwiegend nicht heimischen Pflanzen und / oder der intensiven anthropogenen Nutzung / Beeinflussung hat der Biotop- und Nutzungstyp nur eine geringe Bedeutung für die Flora. Die private Grünfläche an der Straße "Am Zuschlag" ist geprägt durch einen waldartigen oder parkartigen Großbaumbestand aus überwiegend Hainbuchen. Vereinzelt kommen noch Eiche, Esche, Feld-Ahorn, Kirsche und Linde vor. Aufgrund ihrer naturnahen Gestaltung haben sie eine hohe Bedeutung für die Flora.

Hausgärten:

Die privaten Grün- und Freiflächen und Hausgärten sind geprägt durch einen Großbaumbestand aus zum Teil heimischen Laubgehölzen und relativ großen Ziergärten. Aufgrund der intensiven anthropogenen Nutzung und ihrer überwiegend naturfernen Gestaltung haben sie nur eine mittlere Bedeutung für die Flora.

Gewerbegrundstück:

Die unversiegelten Flächen auf dem "DAGMA-Gelände" sind zum überwiegenden Teil mit artenarmen Vielschnittrasen begrünt. Extensiv gepflegte oder naturnahe Flächen kommen nur im Bereich des Großbaumbestandes vor (z.B. Waldkrautfluren / Waldrandfluren). Wertmindernd wirken sich aber die Ablagerungen von zum Teil erheblichen Mengen an Laub und Holz aus. Der Großbaumbestand umfasst das Gesamtspektrum der üblichen Parkgehölze bzw. Ziergehölze größerer Gärten und reicht von der Rot-Buche und Hänge-Buche über die Kastanie bis zur Magnolie und zum Zierapfel. Nadelgehölze kommen nur vereinzelt vor. Aufgrund des o.g. Sachverhaltes hat der Biotop- und Nutzungstyp in der Summe eine mittlere Bedeutung für die Flora.

Boden

Bei den Böden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes handelt es sich um Geschiebemergel mit Sandlagen. In Bezug auf den Bodentyp handelt es sich um Parabraunerde. Auf dem Firmengelände befinden sich Aufschüttungen aus Sand, die im südlichen Bereich wenige cm und im nördlichen Bereich bis zu 1 m betragen können (z.B. bei Auffüllungen von Schächten). Im Bereich der Aufschüttungen wurden Beimengungen von Bauschutt, Schlacke, Ziegelreste u.ä. festgestellt. In Bezug auf Bodenkontaminationen und Altlasten liegen historische Erkundungen und Detailuntersuchungen zu den Altlasten vor. Danach sind punktuelle Verunreinigungen im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit den bestehenden Gebäuden vorhanden. Die Belastungen werden aber als gering eingestuft. Belastungen im Bereich der Freiflächen wurden nicht festgestellt.

Wasser

Im Rahmen der Altlastenuntersuchung wurden Stauwasserbildungen dokumentiert (0,55 m bis zu 2,70 m unter OK Gelände). Ein zusammenhängender Grundwasserspiegel wurde nicht festgestellt. Von einem geschlossenen Grundwasserhorizont wird daher erst in Tiefen ab 10 m ausgegangen. Aufgrund der geohydrologischen Bedingungen sind wasserführende Schichten und Stauwasserbildungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wahrscheinlich. Das Niederschlagswasser wird in die oberflächennah anstehenden Sandschichten versickern und auf den wasserstauenden Schichten zum Neuhofer Teich fließen. Das Plangebiet hat damit ein relativ geringes Potenzial bzw. eine relativ geringe Bedeutung in Bezug auf die Grundwasserneubildung. Oberflächengewässer finden sich nicht.

Luft, Klima

Detaillierte Daten zur Luftqualität liegen für das Plangebiet nicht vor. Hauptemittenten sind im funktionalen und räumlichen Zusammenhang mit dem Geltungsbereich der private Hausbrand und der Kraftfahrzeug- und Schienenverkehr. Die Belastung der Luft durch Schadstoffe ist in der Summe aber als unproblematisch einzustufen.

Das Plangebiet weist ein gemäßigtes, feuchttemperiertes, ozeanisches Klima auf. Die Hauptwindrichtung ist West bzw. Südwest; im Frühjahr und Winter herrschen auch über eine längere Zeit Ostwinde vor. Die jährliche durchschnittliche Niederschlagsmenge liegt zwischen 700-800 mm (die mittlere Niederschlagsmenge in Schleswig-Holstein beträgt 779 mm).

Landschaft

Die Siedlungsflächen bzw. die Gartenstadtsiedlung sind zum überwiegenden Teil geprägt durch eine villenartige Bebauung mit relativ großen Gärten. Landschaftsbildprägend sind außerdem der Großbaumbestand aus Einzelbäumen und die Großgehölzstrukturen an der Straße "Am Zuschlag". Baulich wird das Firmengelände geprägt durch die Gewerbebauten, die Bahntrasse Hamburg-Lübeck und den Hochhauskomplex am Neuhöfer Teich. Das Landschaftsbild wird durch diese Baulichkeiten zum Teil erheblich beeinträchtigt. Positiv auf das Landschaftsbild wirken sich der Buchenwald und der Großgehölzbestand in Form von Solitärbäumen / Baumgruppen mit ausladenden, markanten Baumkronen aus. Die Grün- und Freiflächen vom Betriebsgelände sind geprägt durch raumbildende, lineare Großgehölzstrukturen. Durch die beschriebenen Gehölzstrukturen entsteht eine parkartige Landschaft mit prägenden Raumkanten. Es handelt sich dabei aber nicht um eine Parklandschaft im Sinne einer detailliert ausgearbeiteten Gartenplanung mit Blickachsen, Gartenräumen oder Pflanzenkompositionen.

Biologische Vielfalt, Wirkungsgefüge

Der zum Teil alte Baumbestand und die derzeit geringe Pflegeintensität der Wiesenflächen bedingen eine höhere Strukturvielfalt. Der Bereich kann für weit verbreitete Arten eine Bedeutung als Trittstein- oder Rückzugsbiotop haben. Eine Besiedelung mit Wildkräutern und beginnende Ruderalisierung ist in Ansätzen erkennbar.

c) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

Derzeit ist das Plangebiet von Schienenverkehrslärm beeinträchtigt. Lärmschutzeinrichtungen sind nicht vorhanden. In dem vorhandenen Gewerbegebäude wirtschaften unterschiedliche Betriebe vorwiegend aus den Bereichen Lager und Dienstleistungen. Negative Auswirkungen dieser Nutzungen auf die Umgebung sind nicht bekannt.