Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 8 - 1. Änderung, Gebiet "Alfapark"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

7.2.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)

a) Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt

Tiere

Eine Ergänzung wird nach Vorlage des Artenschutzgutachtens vorgenommen. Erste Ergebnisse lassen keine grundsätzlichen artenschutzrechtlichen Hindernisse erwarten.

Pflanzen

Weitergehende negative Auswirkungen auf die Flora gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 werden durch die Planung nicht angenommen. Der Baumbestand wird weitgehend erhalten.

Boden / Wasser / Luft, Klima / Landschaft / Biologische Vielfalt, Wirkungsgefüge

Im Bereich des Gewerbegrundstücks sind durch die Planung kaum Veränderungen des derzeitigen Umweltzustands zu erwarten. In den übrigen Bereichen (Hausgartenflächen entlang Schillerstraße und Am Schiefen Kamp, Bereich zwischen Gewerbebetrieb und vorhandener Wohnbebauung bzw. Bahnlinie und vorhandener Wohnbebauung) sind keine Auswirkungen über die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 hinaus zu erwarten.

Bei Nichtdurchführung der Planung verbleibt es bei den bisherigen Nutzungen bzw. zulässigen Nutzungen nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan.

c) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

Bei Durchführung der Planung ist das Plangebiet erheblich mit Schienenverkehrslärm belastet. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Baugebieten können dem Schallgutachten entnommen werden.

Vorhandene Bebauung an der Schillerstraße

Bei der Low-Case-Gebäudevariante mit einer Basis-Traufhöhe von 4,5 m wird am Tag der Orientierungswert des Beiblattes 1 zu DIN 18005-1 für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) in der Außenwohnbereichs-Immissionshöhe von 2,0 m im Westen vollständig eingehalten und im Osten an den nördlichen Baugrenzen für rückwärtige Verdichtungsbebauungen um maximal 2 dB(A) überschritten. In den Immissionshöhen für das EG, 1. OG und 2. OG wird bei der Low-Case-Gebäudevariante mit einer Basis-Traufhöhe von 4,5 m der Orientierungswert tags von 55 dB(A) teilweise eingehalten und teilweise um bis zu 3 dB(A) überschritten. In der Nacht stellen sich die Lärmbelastungssituationen ungünstiger dar. Der Orientierungswert von 45 dB(A) wird bei beiden Gebäudehöhenvarianten auf allen Grundstücken überschritten und zwar um bis zu 12 dB(A).

Geplante Wohn- und Mischgebiete angrenzend an die Bebauung Schillerstraße

Westliches WA-Gebiet

Die Prognose unterscheidet sich nicht von den o.g. Ausführungen zur vorhandenen Bebauung an der Schillerstraße

Östliches WA-Gebiet

Im östlichen WA - Baufenster sind die Schienenverkehrslärmimmissionen gegenüber den o.g. Ausführungen zur vorhandenen Bebauung an der Schillerstraße aufgrund des seitlichen Schalleinfalls von Nordosten um 1 – 2 dB(A) höher.

Östliches MI-Gebiet

Im östlichen MI - Baufenster gelten die o.g. Ausführungen analog im Hinblick auf die um 5 dB(A) geringere Schutzbedürftigkeit.

Mischgebiet im Westen des Plangebietes

Ohne aktive Lärmschutzmaßnahme wäre das Mischgebiets-Baufenster im Westen hohen Lärmbelastungen ausgesetzt, die auch am Tag weit oberhalb des Orientierungswertes von 60 dB(A) und des Immissionsgrenzwertes von 64 dB(A) liegen.

Bei Nichtdurchführung der Planung verbleibt es bei den bisherigen Nutzungen bzw. zulässigen Nutzungen nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan.

Allgemeines Wohngebiet Am Schiefen Kamp

Ohne aktive Lärmschutzmaßnahme wären auch die Flächen auf den Grundstücken Am Schiefen Kamp 4 – 8 innerhalb der im Bebauungsplan Nr. 8 festgesetzten rückwärtigen Baugrenzen für Neubebauungen in zweiter Reihe mit Lärmimmissionen deutlich oberhalb des Orientierungswertes tags für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) belastet.

Gewerbelärm

Die Belange des Schallschutzes der geänderten Planung betreffen auch das Nebeneinander von Gewerbe- und Wohnnutzungen und die damit verbundenen potenziellen Gewerbelärmkonflikte.

7.2.3. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

a) Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt

Den umweltschützenden Vorschriften des § 1a BauGB wird durch die Weiternutzung des Gewerbegebäudes und die Nachverdichtung nachgekommen. Bodenversiegelungen werden auf das notwendige Maß begrenzt.

Nach Erlass "Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht", Gemeinsamer Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende vom 09.12.2013, gültig ab dem 01.01.2014, bereiten Überplanungen bereits beplanter Bereiche keine Eingriffe vor, wenn die Änderungen keine zusätzlichen Eingriffe vorbereiten (Ziffer 2.1 letzter Absatz). Die Stadt Reinfeld (Holstein) geht davon aus, dass vorgenanntes hier gegeben ist. Nähere Ausführungen sind der Ziffer 3.6.1 dieser Begründung zu entnehmen. Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ist daher nicht erforderlich. Es werden dennoch folgende Maßnahmen vorgesehen:

Tiere

Vorgaben der Rodungszeiten, Ersatzquartiere, Gehölzausgleich u.a. Nach Vorlage des Artenschutzgutachtens wird der Umweltbericht ergänzt.

Pflanzen

Erhaltungsgebote für Einzelbäume und Gehölzbestände

Boden / Wasser

Geringe Grundflächenzahl

Luft, Klima

Keine Maßnahmen erforderlich

Landschaft

Gestaltungsfestsetzungen, Höhenbeschränkungen

Biologische Vielfalt, Wirkungsgefüge

Erhaltungsgebote für Einzelbäume und Gehölzbestände

c) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

Aktiver Schallschutz durch Gebäuderiegel und Lärmschutzwall/-wand, passive Schallschutzmaßnahmen, Maßnahmen zur Grundrissgestaltung, Einschränkung der gewerblichen Nutzung.

7.2.4. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind:

Unter Berücksichtigung des Planungsziels der Erhaltung der Gewerbebauten scheiden wesentlich andere Planungsmöglichkeiten aus.

Im Hinblick auf den Immissionsschutz würden mit einer durchgehenden Lärmschutzwand entlang der Bahnstrecke Verbesserungen erreicht. Aufgrund der Kosten und des Platzbedarfs nimmt die Stadt Reinfeld (Holstein) hiervon Abstand.