Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 8 - 1. Änderung, Gebiet "Alfapark"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

6.1. Stromversorgung

Die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt durch die Schleswig Holstein Netz AG.

6.2. Gasversorgung

Die Gasversorgung erfolgt durch die Vereinigten Stadtwerke Bad Oldesloe.

6.3. Wasserver-/ und –entsorgung

Die Versorgung mit Frischwasser ist aus dem vorhandenen und auszubauenden Versorgungsnetz der Stadtwerke der Stadt Reinfeld (Holstein) vorzunehmen. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über das Kanalnetz in das Klärwerk Reinfeld.

Das Grundwasser steht unter besonderem Schutz. Die dauerhafte Grundwasserabsenkung, z. B. durch Keller/Hausentwässerungsdränagen ist wasserrechtlich erlaubnispflichtig. Da dieser Eingriff regelmäßig durch bautechnische Maßnahmen vermeidbar ist (weiße Wanne), kann eine Genehmigung jedoch nicht erteilt werden. Die Erschließerin/ Bauherrin ist vor Bauantragstellung in geeigneter Weise auf die Beteiligung der Wasserbehörde und die Unerlaubbarkeit einer dauerhaften Grundwasserabsenkung hinzuweisen; über Ausnahmen entscheidet die Wasserbehörde. Revisionsdränagen sind zulässig, soweit sie nicht zu einer dauerhaften Grundwasserabsenkung führen. Sie sind der Wasserbehörde vor Bauantragstellung zur Entscheidung herzugeben.