Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 8 - 1. Änderung, Gebiet "Alfapark"

Verordnung - Text Teil B

6.2 FLÄCHENHAFTE BEPFLANZUNGEN

Die festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind dicht mit standortgerechten heimischen Laubgehölzen zu bepflanzen.

7 BAUGESTALTERISCHE FESTSETZUNGEN

(§ 9 Abs. 4 BauGB i.V. mit § 84 LBO)

7.1 DÄCHER

Nachfolgendes gilt nicht für die WA-Gebiete direkt angrenzend an die Schillerstraße. In dem WA-Gebiet angrenzend an die Straße Am Schiefen Kamp sind ausschließlich Sattel-, Walm- oder Mansarddächer zulässig. Es sind ausschließlich rote, rotbraune oder anthrazitfarbene Ziegel- und Dachsteine zulässig. Metalldächer sind nur für untergeordnete Dächer zulässig. Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien sind zulässig. Flachdächer und flach geneigte Dächer unter 8° sind nur zulässig auf Garagen, Carports, Nebenanlagen und untergeordneten Dachflächen.

In den übrigen WA-Gebieten und den MI-Gebieten sind ausschließlich rote, rotbraune oder anthrazitfarbene Ziegel- und Dachsteine sowie Metalldächer zulässig. Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien sind zulässig. Flachdächer und flach geneigte Dachneigung unter 8° auf Garagen, Carports, Nebenanlagen über 4 m² Größe sind zu begrünen.