Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 8 - 1. Änderung, Gebiet "Alfapark"

Verordnung - Text Teil B

5.2 AKTIVER SCHALLSCHUTZ

Die festgesetzte Lärmschutzwand muss für den Einsatz an Bahnstrecken geeignet sein und ist bahnseitig hochabsorbierend herzustellen (Schallabsorptionsvermögen mindestens 8 dB).

6 ANPFLANZUNGEN VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)

6.1 BEGRÜNUNG DER STELLPLÄTZE

Ebenerdige Stellplätze sind durch Flächen, die zu bepflanzen sind, zu gliedern. Je 4 Stellplätze ist mindestens ein hochstämmiger Laubbaum zu pflanzen, auf Dauer zu erhalten, zu schützen und bei Abgang zu ersetzen.