3.3. Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III (LRP 2020)
Der Landschaftsrahmenplan III (LRP 2020) umfasst die Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Ostholstein sowie die Hansestadt Lübeck.
Die Hauptkarten des LRP 2020 enthalten keine Zieldarstellungen für das Plangebiet selbst. Die Zieldarstellungen für die angrenzenden Flächen sind nachstehend wiedergegeben.
LRP Hauptkarte 1 Blatt 2
Abb. 4: Ausschnitt aus dem Landschaftsrahmenplan Planungsraum III (Hauptkarte 1, Blatt 2)
In der Umgebung des Plangebiet sind dargestellt:
Südöstlich des Plangebiets: Vorrangfließgewässer (blaue Fläche mit violettem Rahmen, vgl. Kap. 4.2.12 LRP 2020) und Gebiete mit besonderer Eignung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems (dunkelgrüne Schrägschraffur, vgl. Kap. 4.1.1 LRP 2020); hier: Verbundachse (entlang Schulendorfer Bek)
Bei Vorranggewässern sind insbesondere die noch vorhandenen ökologisch wertvollen aquatischen Lebensgemeinschaften zu erhalten und vor Beeinträchtigungen zu schützen. Anhand geeigneter Maßnahmen sollen darüber hinaus die vorhandenen natürlichen Gewässerabschnitte so weiterentwickelt werden, dass sie sich auf das ganze Gewässer ausdehnen können, um einen guten ökologischen Zustand zu erreichen (vgl. 4.2.12).
Der räumliche Verbund soll vordergründig über die naturnahe Entwicklung der Talräume erfolgen. Hierzu ist die Standort- und Biotopvielfalt der Verbundachsen der Standort- und Biotopvielfalt der Schwerpunktbereiche anzunähern. Auch die trockenen Talränder sind in die Verbundachsen einzubeziehen. In Bereichen, in denen geomorphologisch ausgeprägte Talräume fehlen oder die Täler sehr breit sind und nicht in das Biotopverbundsystem eingebunden werden konnten, ist neben der Renaturierung der Gewässer die Entwicklung einer naturnahen Uferzone sowie einer möglichst breiten extensiv genutzten Übergangszone anzustreben (vgl. 4.1.1).
LRP Hauptkarte 2 Blatt 2
Abb. 5: Ausschnitt aus dem Landschaftsrahmenplan Planungsraum III (Hauptkarte 2, Blatt 2)
Die Hauptkarte 2 des Landschaftsrahmenplans erhält Aussagen zu Schutzgebieten gemäß Bundes- bzw. Landesnaturschutzgesetz, zu Gebieten mit (besonderer) Erholungsfunktion sowie zu Historischen Kulturlandschaften. Die Hauptkarte 2 enthält keine Zieldarstellungen für das Plangebiet selbst oder für die angrenzenden Flächen.
LRP Hauptkarte 3 Blatt 2
Abb. 6: Ausschnitt aus dem Landschaftsrahmenplan Planungsraum III (Hauptkarte 3, Blatt 2)
Die Hauptkarte 3 des Landschaftsrahmenplans erhält Aussagen Waldflächen > 5 ha, zu klimasensitiven Böden, zu Hochwasserrisikogebieten, zu Geotopen sowie zu oberflächennahen Rohstoffvorkommen. Die Hauptkarte 3 enthält keine Zieldarstellungen für das Plangebiet selbst oder für die angrenzenden Flächen.