Planungsdokumente: Gemeinde Schulendorf, 8. Änderung des Flächennutzungsplanes "Photovoltaikanlagen II" für das Gebiet: "Teilweise nördlich der Straße Am Ehrenmal, Flurstück 2 der Flur 2, Gemarkung Schulendorf"

Begründung

3.6 Landschaftsplan der Gemeinde Schulendorf (1999)

Der geltende Landschaftsplan der Gemeinde Schulendorf stammt aus dem Jahr 1999.

Das Plangebiet ist derzeit als „Acker“ dargestellt. Die Ackerflächen werden im Norden und Süden durch vorhandene Knickstrukturen und im Osten sowie Südosten durch geplante Knickstrukturen gesäumt. Diese werden vereinzelt durch Wälle ohne Knickbewuchs durchbrochen. Die geplanten Knickneuanpflanzungen wurden jedoch bis dato nicht umgesetzt. An der Straße Am Ehrenmal befindet sich außerdem ein Einzelbaum.

Der Landschaftsplan ist mit einem Alter von über 20 Jahren veraltet. Auch die zugehörige Bestandserfassung ist somit über 20 Jahre alt und daraus abzuleitende Aussagen sind durch erhebliche Veränderungen des Bestands sowie der fachlichen und rechtlichen Grundlagen nicht mehr sach- und fachgerecht.

Für die Beurteilung der Belange der Landschaftsplanung wird daher der Landschaftsrahmenplan des Kreises herangezogen (vgl. voriges Kapitel).

Abb. 8: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan der Gemeinde Schulendorf

3.7 Verbindliches Bauplanungsrecht

Es existiert zurzeit kein Bebauungsplan für das Plangebiet. Zum jetzigen Zeitpunkt gilt der § 35 BauGB – Bauen im Außenbereich. Die angestrebte Planung ist kein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Absatz 1 und kein Sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Absatz 2 BauGB.

Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist somit zwingende Voraussetzung, um eine Umsetzung der Vorhabenplanung zu ermöglichen.

3.8 Sonstige planerische Vorgaben und Gutachten