7.1 Verfahrensübersicht
Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Normalverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. l S.3634) und Umweltbericht nach § 2a BauGB aufgestellt.
Aufstellungsbeschluss
Der Beschluss zur Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Photovoltaikanlagen II“ – Gebiet „Teilweise nördlich der Straße Am Ehrenmal, Flurstück 2 der Flur 2, Gemarkung Schulendorf“ – ist am 23. Februar 2023 von der Gemeindevertretung Schulendorf gefasst worden.