Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Busdorf „Solarpark Am Panellenweg“ für das Gebiet östlich der Bundesstraße B 77 und südwestlich der Kreisstraße K1 an der Grenze zur Gemeinde Selk

Textliche Festsetzungen

Text (Teil B)

A Planungsrechtliche Festsetzungen (BauGB, BauNVO)

1 Art und Maß der baulichen Nutzung

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16-21a BauNVO)

1.1 Innerhalb der Sondergebiete sind bauliche Anlagen zur Gewinnung elektrischer Energie aus Sonnenlicht (Photovoltaik-Freiflächensysteme) sowie Nebenanlagen insbesondere in Form von Wechselrichtern, Transformatoren, Schaltanlagen, Verkabelungen und transparenten Zaunanlagen zulässig. Weiterhin sind Wartungsflächen und Unterhaltungswege zulässig.

1.2 Die Photovoltaik-Freiflächensysteme dürfen eine Höhe von 3,50 m nicht überschreiten. Die untere Traufkante ist auf minimal 0,80 m begrenzt. Bezugshöhe ist die mittlere Höhe des vorhandenen Geländes.

1.3 Batteriespeicheranlagen und notwendige Nebenanlagen sind innerhalb der Sondergebiete zulässig, wenn sie eine Höhe von 3,50 m nicht überschreiten. Für Masten im Zusammenhang mit Überwachungsanlagen ist eine Höhe von max. 8,00 m zulässig. Bezugshöhe ist die mittlere Höhe des vorhandenen Geländes.