Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Busdorf „Solarpark Am Panellenweg“ für das Gebiet östlich der Bundesstraße B 77 und südwestlich der Kreisstraße K1 an der Grenze zur Gemeinde Selk

Textliche Festsetzungen

C Artenschutzrechtliche Hinweise

C1 Zur Vermeidung des Tötens oder Verletzens von Brutvögeln (Gruppe Bodenbrüter) darf die Baufeldfreimachung im Plangebiet nur im Zeitraum vom 16.08.-28./29.02. eines Jahres erfolgen. Sollte die Bauzeit nicht einzuhalten sein, sind Vergrämungsmaßnahmen durchzuführen.

C2 Zur Vermeidung des Tötens oder Verletzens von Brutvögeln (Gruppe Gehölzbrüter) dürfen die Gehölze im Plangebiet nur im Zeitraum vom 01.10.-28./29.02. eines Jahres gerodet werden.

C3 Zur Vermeidung der Schädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Arten- gruppe Fledermäuse ist mit den dezentralen Wechselrichtern ein Abstand von mind. 10 m und mit den Zentralwechselrichtern ein Abstand von mind. 30 m zu potenziellen Quartierbäumen einzuhalten.

D Hinweise zum Boden-/Grundwasserschutz

D1 Für die Herstellung der Modulverankerungen, die die gesättigte Bodenzone / den Grundwasserschwankungsbereich erreichen, sind im Hinblick auf den allgemeinen Grundwasserschutz, grundsätzlich keine verzinkten Stahlprofile zulässig. Es sind andere Materialien (z.B. unverzinkter Stahl, Aluminium) oder anderen Gründungsverfahren anzuwenden. Farbanstriche oder Farbbeschichtungen an den Rammprofilen sind nicht zulässig.

E Blendwirkungen

E1 Photovoltaik- bzw. Solaranlagen sind blendfrei zum Bahnbetriebsgelände hin zu gestalten. Sie sind in ihrer Farbgebung und Strahlrichtung so anzuordnen, dass jegliche Signalverwechslung und Blendwirkung ausgeschlossen ist. Sollte sich nach der Inbetriebnahme eine Blendung herausstellen, so sind vom Bauherrn entsprechende Abschirmungen anzubringen.

Es ist jederzeit zu gewährleisten, dass durch Bau, Bestand und Betrieb der Photovoltaikanlage keinerlei negativen Auswirkungen auf die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs (z.B. Sichteinschränkungen der Triebfahrzeugführer durch z.B. Blendungen, Reflexionen) entstehen können.

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