C Artenschutzrechtliche Hinweise
C1 Zur Vermeidung des Tötens oder Verletzens von Brutvögeln (Gruppe Bodenbrüter) darf die Baufeldfreimachung im Plangebiet nur im Zeitraum vom 16.08.-28./29.02. eines Jahres erfolgen. Sollte die Bauzeit nicht einzuhalten sein, sind Vergrämungsmaßnahmen durchzuführen.
C2 Zur Vermeidung des Tötens oder Verletzens von Brutvögeln (Gruppe Gehölzbrüter) dürfen die Gehölze im Plangebiet nur im Zeitraum vom 01.10.-28./29.02. eines Jahres gerodet werden.
C3 Zur Vermeidung der Schädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Arten- gruppe Fledermäuse ist mit den dezentralen Wechselrichtern ein Abstand von mind. 10 m und mit den Zentralwechselrichtern ein Abstand von mind. 30 m zu potenziellen Quartierbäumen einzuhalten.