4.1 Standortalternativen
Die Gemeinde Busdorf hat es sich zum Ziel gesetzt, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten und hierfür Teile des Gemeindegebietes für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Verfügung zu stellen. Sie verfügt grundsätzlich über Flächen, die als Außenbereichsflächen dafür in Betracht kommen. Entsprechend der vorgegebenen Methodik des Erlasses ‚Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich‘ (Solarerlass) plant die Gemeinde Busdorf (auf der Ebene des Amtes Haddeby) mit der „Standort-untersuchung für großflächige Solar-Freiflächenanlagen“ ein eigenes PV-Standortkonzept zu erstellen. Eine amtsweite Weißflächenkartierung ist bereits durchgeführt worden. Hiermit wurden Flächen ermittelt, die für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet Busdorf besonders geeignet sind.
Insgesamt umfasst der geplante Solarpark voraussichtlich Solarflächen von ca. 6 ha. Die gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB privilegierten Bereiche werden durch diese Bauleitplanung mit überplant, sodass eine einheitliche Umsetzung des Gesamtvorhabens möglich ist.
Aus der bereits erfolgten Weißflächenkartierung wird deutlich, dass der Gemeinde Busdorf bei der Flächenwahl nur wenig Spielraum verbleibt. Das Gemeindegebiet ist geprägt durch große Ausschlussflächen (ca. 50 % des Gemeindegebietes) (u.a. Natura 2000, Schwerpunktbereiche des Biotopverbundsystems, Siedlungsbereich). Mögliche Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen konzentrieren sich daher auf den Süden der Ortslage, überwiegend östlich der B 77 und südlich der A 7. Die Flächen östlich der Bundesstraße 77 und östlich der Bahnstrecke weisen zudem auch teilweise keine Abwägungskriterien auf. Diese Weißflächen eignen sich daher besonders für eine Nutzung mit Freiflächensolaranlagen. Eine weitere Weißfläche befindet sich westlich der B 77 zwischen dem Gewerbegebiet und dem Wohngebiet ‚Tweebarg‘.
Die Gemeinde möchte vorrangig die Weißflächen östlich der B 77 entwickeln, da diese in großen Teilbereichen für die Nutzung mit Freiflächenphotovoltaik privilegiert sind bzw. an privilegierte Flächen anschließen, EEG förderfähig sind und nicht unmittelbar angrenzend an die Wohnbebauung gelegen sind.
Das Landschaftsbild ist bereits vorgeschädigt durch zwei Hochspannungsleitungen, eine Biogasanlage, die Bahnstrecke sowie einen Funkmast. Südlich der Planfläche dieser F-Planänderung sind im privilegierten Bereich bereits Freiflächenphotovoltaikanlagen genehmigt, sodass diese die Landschaft bereits vorprägen. Ebenfalls geplant sind das Umspannwerk der SH Netz AG sowie ein Batteriespeicher nordwestlich des Plangebietes. Diese technischen Bauwerke sind in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben vorgesehen.
Auf Grundlage der Standortuntersuchung liegen die Flächen innerhalb der aktuellen EEG-Förderkulisse, da sie durch ihre Lage nahe der Bahnstrecke Flensburg-Neumünster entsprechende Vorbelastungen aufweisen. Sie sind gemäß der Potenzialflächenanalyse grundsätzlich zur Errichtung von Solar-Freiflächenanlagen geeignet und weisen keine Abwägungskriterien auf. Die Weißflächenkartierung kommt zudem zu einem positiven Ergebnis, sodass die Flächen eine hohe Eignung zur Errichtung von Solar-Freiflächenanlagen aufweisen.
Das Plangebiet befindet sich darüber hinaus außerhalb des 100 m Radius vom Siedlungsgebiet, der zu einem maßgeblichen Realisierungsrisiko durch fehlende Akzeptanz der Bevölkerung führen könnte. An den Rändern der Teilbereiche befinden sich zum großen Teil Knicks oder Gehölzstrukturen, die einen zusätzlichen Sichtschutz der PV-Anlagen bilden.
Durch das Vorhandensein eines bauwilligen Vorhabenträgers ist die Realisierung des Bauvor-habens zudem sichergestellt. Das Plangebiet verfügt über eine ausreichende Größe, um einen wirtschaftlichen Betrieb der Solar-Freiflächenanlagen zu gewährleisten. Eine zügige Realisierungsaussicht der Anlage zur Erzeugung regenerativer Energie bietet einen weiteren Vorteil der überplanten Flächen.
Auch interkommunal betrachtet befindet sich das Plangebiet in einem Bereich, in dem einer Realisierung nichts entgegensteht.