Im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird folgende Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme dargestellt:
„Die Fledermauskästen sollten bereits vor Entfernung des Gehölzes in der Nähe des zu entfernenden Baumes an einer für Fledermäuse geeigneten Stelle (z.B. nahegelegene Bäumen oder Gebäude) angebracht werden.
Für die sofortige Wirkung und Sicherstellung der fortlaufenden Funktionsfähigkeit der Quartiere werden künstliche, selbstreinigende Fledermausquartiere mit einer Wochenstuben- bzw. Winterquartiereignung für gehölzbewohnende Arten, wie z.B. dem Fledermaus-Großraum-Flachkasten 3FF der Firma SCHWEGLER als Sommerquartier, angebracht. Um eine Fremdnutzung durch Brutvögel zu verhindern, ist vorgeschrieben, dass ein Brutvogelkasten je Fledermauskasten, wie z.B. die Nisthöhle 2GR der Firma SCHWEGLER, in der direkten Umgebung angebracht wird (LBV SH 2020).
Künstliche Quartiere weisen mit ca. 10–15 Jahren eine zwar lange, aber dennoch beschränkte Lebensdauer auf. Um langfristig das Quartierangebot zu sichern, soll die Auswahl der Bäume, an denen die Kästen aufgehängt werden, so erfolgen, dass diese sich innerhalb dieser Zeitspanne zu potenziellen Quartierbäumen entwickeln können. Es sind daher möglichst alte ggf. bereits mit Höhlenansätzen versehene Bäume von langlebigen Baumarten, wie z.B. Eiche oder Buche, zu wählen. Des Weiteren sind diese Bäume als potenzielle zukünftige Quartierstandorte rechtlich abzusichern.
Zudem ist ein Ausgleich in Form von Neupflanzung eines Baumes je entnommenem Baum mit Quartiereignung erforderlich, da ein Ausgleich zwar kurzfristig (10-20 Jahre) durch die Anbringung von künstlichen Fledermausquartieren zu bewerkstelligen ist, ein langfristiger Ausgleich aber nur durch die Neuanlage und Sicherung geeigneter Gehölzbestände erreicht werden kann. Hierfür geeignete
Bäume sind folgender Liste zu entnehmen:
• Stieleiche (Quercus robur)
• Sommer- und Winterlinde (Tilia platyphyllos und T. cordata)
• Rotbuche (Fagus sylvatica)
• Hainbuche (Carpinus betulus)
• Bergahorn (Acer pseudoplatanus)
• Feldahorn (Acer campestre)
• diverse Mehlbeerarten (Sorbus spec.)
Die genaue Ausgestaltung und Anbringung des Ausgleichs sowie der Nachweis der Umsetzung sind generell in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und der Unteren Naturschutzbehörde sowie ggf. Dritten, z.B. dem ausführenden Bauunternehmen, zu erarbeiten.“