Planungsdokumente: Gemeinde Klein Pampau, 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: „Westlich der Straße „Am Hang“, Flurstück 56 tlw., Flur 4, Gemarkung Klein Pampau“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.2.2.3. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

Durch die Festsetzung jeweils einer Grundfläche von 180 m² pro Grundstück wird die Versiegelung der Grundstücke begrenzt. Auf den freien Flächen werden Gärten angelegt. Die Gärten bilden neue Lebensräume für Pflanzen. Zusätzlich wir die Festsetzung von Baumpflanzungen (Obsthochstämme) auf den Grundstücken getroffen. Durch die Festsetzung einer 10 m breiten Maßnahmenfläche zum Wald hin, im Westen und im Norden, entsteht eine von Nutzung freigelassene Fläche, wo z.B. Sandmagerrasen sich weiter ausbilden kann bzw. die vorhandenen kleineren Flächen von Sandmagerrasen sich ausbreiten können.

Für den verlorengegangenen Sandmagerrasenbestand wird zusätzlich Kompensation auf das Ökokonto „Torfmoors Blöcken“ in Müssen 2 erbracht. Die zusätzliche Kompensation wird in der verbindlichen Bauleitplanung genau ermittelt.

8.2.3. Schutzgut Tiere

8.2.3.1. Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden

Zur Beurteilung der Fauna im Plangebiet und artenschutzrechtlicher Betroffenheit gemäß der Vorgaben des § 44 BNatSchG, ist im Oktober 2025 eine Artenschutzprüfung und faunistische Kartierung vom Büro BBS-Umwelt aus Kiel mit folgenden Ergebnissen erstellt worden:

Das magere Grünland, die Sandflächen, die im Süden auf den Mutterbodenhaufen wachsende Brombeere und der angrenzende indirekte Wirkraum, hier Wald, weiteres Grünland und Gärten, sind als artenschutzrechtliche bedeutsame Strukturen vorhanden. Diese weisen eine Bedeutung als Lebensraum für diverse Vogelarten, Fledermäuse, Reptilien und Insekten auf. Die faunistische Kartierung hat festgestellt, dass durch die Überbauung der Fläche Fledermäuse und Brutvögel der Gehölze betroffen werden. Aufgrund der trockenen Struktur des Grünlands ist lediglich eine geringe Bedeutung für national geschützte Amphibien festgestellt. Die Zauneidechse wurde bei den Begehungen der Fläche nicht festgestellt. Die Fläche hat keine Bedeutung für, nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützte Säugetierarten wie Fischotter, Haselmaus und Wolf, auch nicht für national oder nicht geschützte Kleinsäuger und größere Säugetiere.

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