8.2.2.3. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Durch die Festsetzung jeweils einer Grundfläche von 180 m² pro Grundstück wird die Versiegelung der Grundstücke begrenzt. Auf den freien Flächen werden Gärten angelegt. Die Gärten bilden neue Lebensräume für Pflanzen. Zusätzlich wir die Festsetzung von Baumpflanzungen (Obsthochstämme) auf den Grundstücken getroffen. Durch die Festsetzung einer 10 m breiten Maßnahmenfläche zum Wald hin, im Westen und im Norden, entsteht eine von Nutzung freigelassene Fläche, wo z.B. Sandmagerrasen sich weiter ausbilden kann bzw. die vorhandenen kleineren Flächen von Sandmagerrasen sich ausbreiten können.
Für den verlorengegangenen Sandmagerrasenbestand wird zusätzlich Kompensation auf das Ökokonto „Torfmoors Blöcken“ in Müssen 2 erbracht. Die zusätzliche Kompensation wird in der verbindlichen Bauleitplanung genau ermittelt.