Planungsdokumente: Erneute Veröffentlichung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jagel 'Solarpark Selker Weg' für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.1.8.2. Prognose bei Durchführung der Planung

Das Vorkommen archäologischer Substanz (Denkmalen) ist nicht auszuschließen. Jedoch ist eine erhebliche Beeinträchtigung geschützter Denkmäler nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erkennbar. Allerdings können archäologische Funde bei den Erarbeiten nicht ausgeschlossen werden. Da die Module mit Rammpfosten aufgeständert werden, ist der Eingriff im Wesentlichen lokal und nicht großflächig. Lediglich für die Transformatoren und die Feuerwehrzufahrt bzw. den Wendekreis sind kleinflächige Schachtarbeiten notwendig. Umfangreiche Planierarbeiten finden nicht statt. Bei allen Arbeiten wird grundsätzlich auf eine möglichst eingriffsarme Bauweise geachtet.

Die Konversion der landwirtschaftlichen Fläche hat einen eher positiven Effekt auf die Erhaltung po-tentieller Bodendenkmale.

Sollten Kulturdenkmale entdeckt oder gefunden werden, wird dies gemäß § 15 DSchG unverzüglich der oberen Denkmalschutzbehörde mitgeteilt.

Vier Knickstrukturen mit Überhältern, die die Planfläche gliedern, werden entfernt. Da diese aber vollumfänglich auf der Planfläche wieder angepflanzt und größtenteils auch auf der Fläche ausgeglichen werden, sind die Auswirkungen als gering zu bewerten.

Sonstige Sachgüter sind nicht betroffen.

Das Vorhaben ist mit einer geringen Erheblichkeit auf das Schutzgut Kulturgüter zu bewerten. Eventuelle negative Auswirkungen bei Umsetzung der Planung sind durch die Ausgleichsmaßnahmen als kompensierbar einzustufen.

8.1.9. Wechselwirkungen

Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe i BauGB sind mögliche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a, c und d BauGB zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind ggf. auch Wechselwirkungen mit den Erhaltungszielen und Schutzzweck von Natura-2000 Gebieten § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB zu betrachten.

Die zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Diese Wechselwirkungen und Querbezüge sind bei der Beurteilung der Folgen eines Eingriffs zu betrachten, um sekundäre Effekte und Summationswirkungen erkennen und bewerten zu können. In der folgenden Beziehungsmatrix sind zur Veranschaulichung die Intensitäten der Wechselwirkungen dargestellt und allgemein bewertet.

UmweltbelangeMensch
B A FlächeBodenWasserKlimaTiere & PflanzenLandschaftKulturgüterWohnenErholung
Fläche---
Boden-
Wasser
Klima-
Tiere & Pflanzen
Landschaft---
Kulturgüter----
Wohnen-
Erholung---

A beeinflusst B starkmittelwenig- gar nicht

Die auf die Umweltbelange bezogenen Auswirkungen betreffen also in Wirklichkeit ein komplexes Wirkungsgefüge. Dabei können Eingriffswirkungen auf einen Belang indirekte Sekundärfolgen für ein anderes Schutzgut nach sich ziehen. So hat die Überbauung von Böden im Regelfall Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, indem der Oberflächenabfluss erhöht und die Grundwasserneubildung verringert wird. Zusammenhänge kann es aber auch bei Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen geben, die neben den erwünschten Wirkungen bei einem anderen Umweltbelang negative Auswirkungen haben können. So kann z.B. die zum Schutz des Menschen vor Lärm erforderliche Einrichtung eines Lärmschutzwalles einen zusätzlichen Eingriff ins Landschaftsbild.

Die oben beschriebenen Auswirkungen sind weitestgehend auf das Plangebiet und eventuell auf den unmittelbaren Randbereich beschränkt und beeinflussen daher nicht die das Gemeindegebiet als solches. Daher sindzu einer Verschiebung oder Reduzierung des Artenspektrums im Gemeindegebiet als solches. Auch die örtlichen Veränderungen von Boden, Wasser und Klima/Luft führen nicht zu einer großflächigen Veränderung des Klimas einschließlich der Luftqualität. Über das Vorhabengebiet hinausgehende Beeinträchtigungen der Umwelt infolge von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern nicht zu erwarten.sind daher nicht zu erwarten. Auch eine negative Beeinflussung der Umgebung durch die Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen ist nicht zu erwarten.

8.2. Auswirkungen durch die Bauphase

Detaillierte Angaben können zu diesem Zeitpunkt nicht gemacht werden. Diese werden im nachgelagerten Genehmigungsverfahren geregelt, damit eventuelle Umweltauswirkungen durch die Umsetzung der Planung vermieden werden können.

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