8.1.8.2. Prognose bei Durchführung der Planung
Das Vorkommen archäologischer Substanz (Denkmalen) ist nicht auszuschließen. Jedoch ist eine erhebliche Beeinträchtigung geschützter Denkmäler nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erkennbar. Allerdings können archäologische Funde bei den Erarbeiten nicht ausgeschlossen werden. Da die Module mit Rammpfosten aufgeständert werden, ist der Eingriff im Wesentlichen lokal und nicht großflächig. Lediglich für die Transformatoren und die Feuerwehrzufahrt bzw. den Wendekreis sind kleinflächige Schachtarbeiten notwendig. Umfangreiche Planierarbeiten finden nicht statt. Bei allen Arbeiten wird grundsätzlich auf eine möglichst eingriffsarme Bauweise geachtet.
Die Konversion der landwirtschaftlichen Fläche hat einen eher positiven Effekt auf die Erhaltung po-tentieller Bodendenkmale.
Sollten Kulturdenkmale entdeckt oder gefunden werden, wird dies gemäß § 15 DSchG unverzüglich der oberen Denkmalschutzbehörde mitgeteilt.
Vier Knickstrukturen mit Überhältern, die die Planfläche gliedern, werden entfernt. Da diese aber vollumfänglich auf der Planfläche wieder angepflanzt und größtenteils auch auf der Fläche ausgeglichen werden, sind die Auswirkungen als gering zu bewerten.
Sonstige Sachgüter sind nicht betroffen.
Das Vorhaben ist mit einer geringen Erheblichkeit auf das Schutzgut Kulturgüter zu bewerten. Eventuelle negative Auswirkungen bei Umsetzung der Planung sind durch die Ausgleichsmaßnahmen als kompensierbar einzustufen.