8.2.1. Abrissarbeiten
Abrissarbeiten finden nicht statt.
Abrissarbeiten finden nicht statt.
Für die umweltschonende Beseitigung und Verwertung von Abfällen kommen die entsprechenden fachgesetzliche Regelungen zur Anwendung.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, nur allgemein gebräuchliche Techniken und Stoffe eingesetzt werden, die den aktuellen einschlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen.