Planungsdokumente: Erneute Veröffentlichung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jagel 'Solarpark Selker Weg' für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

6.8. Auswirkungen auf die Belange der Land- und Forstwirtschaft

Durch die Planung wird landwirtschaftlich genutzte Fläche einer Nutzung für die Erzeugung von Solarenergie zugeführt. Das Gesamtangebot an landwirtschaftlicher Fläche sinkt. In der Landwirtschaft herrscht jedoch kein erhöhter oder zunehmender Flächenbedarf. Forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind nicht betroffen.

6.9. Auswirkung auf die Raumordnung

Das Plangebiet liegt nach dem Regionalplan für den Planungsraum V, Landesteil Schleswig aus dem Jahr 2002 vollumfänglich in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe – hier Kies. Diese Widmung kennzeichnet solche Lagerstätten und Rohstoffvorkommen, bei denen eine Abwägung aller Nutzungsinteressen noch nicht abschließend erfolgt ist. Diese Gebiete sind als Rohstoffreserve anzusehen.. Das Gebiet (SL 01 Klein Rheide – Jagel – Selk) wird im Fachbeitrag zur Rohstoffsicherung des Geologischen Landesdienstes der Kategorie A.a zugeordnet. Diese entspricht einem hohen und hochwertigen Rohstoffpotenzial. In Kapitel 4.6.2 des LEP Schleswig-Holstein (Fortschreibung 2021) werden die Grundsätze und Ziele der Raumordnung in den Vorbehaltsgebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe erläutert. Den Rohstoffvorkommen oder -lagerstätten soll bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Um diesem Anspruch gerecht zu werden erfolgt eine Abwägung hinsichtlich der Nutzungsansprüche des Rohstoffvorkommens mit denen der Errichtung einer PV-FFA.

Zum aktuellen Zeitpunkt findet auf der Planfläche kein Abbau statt und dem Eigentümer liegt kein Genehmigungsantrag auf Abbau vor.

Freiflächen PV-Anlagen stellen keine irreversible Nutzung dar, da sie leicht zurückzubauen sind und damit die Nutzung der Fläche für Rohstoffabbau wieder möglich wäre. Damit stellen Freiflächen PV-Anlagen besonders aufgrund der Einstufung von Solarenergie als überragendes öffentliches Interesse, eine mögliche und sinnvolle Zwischennutzung dar.

Das Vorbehaltsgebiet dient der langfristigen Sicherung der Rohstoffversorgung und soll von irreversiblen Nutzungen freigehalten werden, um eine zukünftige Rohstoffgewinnung nicht zu beeinträchtigen. Die relevanten Kriterien zur Bewertung der Rohstoffpotenziale umfassen:

  • Art, Häufigkeit und Verbreitung des Rohstoffs
  • Absehbarer Rohstoffbedarf
  • Abbauwürdigkeit der Lagerstätten und Vorkommen
  • Ökologische, landschaftsräumliche und denkmalpflegerische Verträglichkeit
  • Günstige Transportwege und Anbindung an Verkehrsinfrastruktur
  • Vermeidung großflächiger konkurrierender Nutzungsansprüche

In diesem Kontext ist die PV-FFA als temporäre Nutzung zu betrachten, die keine irreversiblen Eingriffe in die Lagerstätten oder Vorkommen darstellt. Der Rückbau der Anlage ist technisch und wirtschaftlich machbar, sodass die Fläche nach Ablauf der Nutzungszeit wieder für den Rohstoffabbau zur Verfügung stehen kann. Entsprechend einer Auskunft des Landesamts für Umwelt existiert für die Fläche kein genehmigter oder beantragter Abbau.

Auch ist die Situation in Bezug auf Rohstoffsicherungsgebiete laut Aussage des Landesamtes für Umwelt, im Planungsraum Nord insgesamt vergleichsweise günstig. Es gibt grundsätzlich ausreichende lokale oder regionale Alternativen für die Rohstoffsicherung und den Rohstoffabbau, sodass eine mittelfristige Nutzung als Solarpark (20-30 Jahre) der Sicherung von ausreichend zur Verfügung stehenden Rohstoffen nicht entgegen stehen würde.

Hinzu kommt, dass in dem (noch nicht rechtskräftigen) Entwurf des REP SH I, der Bereich in dem die Planfläche liegt, nicht mehr als Vorrang oder Vorbehaltsgebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe mehr dargestellt wird.

Bei der Abwägung der konkurrierenden Nutzungsansprüche wird den Rohstoffvorkommen und Lagerstätten ein besonderes Gewicht beigemessen, wie in Kapitel 4.6.2 der LEP-Fortschreibung 2021 beschrieben. Dennoch muss dieses Gewicht gegen das überragende öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien (§ 2 EEG 2023) und die Reversibilität der PV-FFA abgewogen werden. Dieser Aspekt mindert die langfristigen Auswirkungen auf die Rohstoffsicherung.

6.10. Auswirkungen auf sonstige Belange

Der überplante Bereich befindet sich großenteils im archäologischen Interessengebiet. Zudem gibt es zwei archäologische Denkmäler im Umfeld der Fläche, daher ist mit archäologischer Substanz (Denkmalen) zu rechnen und grundsätzlich auf eine möglichst eingriffsarme Bauweise zu achten (keine Planierarbeiten).

Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat diese unverzüglich unmittelbar oder über Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Verpflichtung besteht ferner für Eigentümer und Besitzer des Grundstückes/ Gewässers wo der Fundort liegt und für Leiter der Arbeiten die zu dem Fund/ der Entdeckung geführt haben.

Die Gemeinde Jagel ist nicht in der Kampfmittelverordnung S-H aufgeführt.

Weitere Belange, die durch die Planung berührt werden, sind derzeit nicht bekannt.