Planungsdokumente: Gemeinde Tramm, Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet: "Südlich Dorfstr., entl. der rückw. Grenze der westl. Bebauung entl. Rosenstr., Flurstücke 44/4, 137 u. 138, Flur 3, Gem. Tramm"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.4. Verkehrsflächen

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Dorfstraße. Zur Sicherung der äußeren Erschließung des Plangebietes sind Teile der vorgelagerten Dorfstraße in den Plangeltungsbereich einbezogen.

Die innere Erschließung ist über die bestehende private Zufahrt geplant.

5.5. Flächen für die Abfallbeseitigung

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt zunächst über die vorgelagerte Dorfstraße. Eine innere Erschließung durch eine öffentliche Verkehrsfläche ich nicht geplant, so dass auch keine Befahrung der privaten Erschließung durch die Müllfahrzeuge erfolgt. Dementsprechend sieht der Bebauungsplan eine Fläche für die Bereitstellung der Müllbehälter am Abholtag an der Dorfstraße vor. Diese Fläche wird entsprechend als Fläche für die Abfallbeseitigung festgesetzt.

5.6. Geh-, Fahr und Leitungsrechte

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt zunächst über die vorgelagerte Dorfstraße. Eine innere öffentliche Erschließung ist hingegen nicht geplant. Zur Sicherung einer geordneten Ver- und Entsorgung der rückwärtigen Flächen setzt der Bebauungsplan entsprechende Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zu Gunsten der Anlieger und der Ver- und Entsorgungsträger fest.