Planungsdokumente: Gemeinde Tellingstedt - Bebauungsplan Nr. 16 - 3. Änderung (Teilaufhebung)

Begründung

1. Entwicklung der Planung aus dem Flächennutzungsplan

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Tellingstedt stellt die Flächen innerhalb des Plangeltungsbereiches der vorliegenden Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 als Wohnbaufläche - W - dar.

2. Lage und Umfang des Plangebietes

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3.700 m²; es liegt im südwestlichen Anschluss an das Siedlungsgebiet der Gemeinde nördlich der B 203 und südlich der K 42.

Begrenzt wird das Plangebiet

• im Westen durch vorhandene Siedlungsstrukturen östlich der Straße „Imkerweg“,

• im Norden durch vorhandene Bebauung südlich der „Westerborstelstraße“ (K 42),

• im Osten durch vorhandene Wohnnutzungen westlich der „Berliner Straße“,

• im Süden durch derzeit noch landwirtschaftlich genutzte Flächen, die im Zuge der Um-

setzung des B-Planes Nr. 16 einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden.

Die Flächen innerhalb des Plangeltungsbereiches weisen bei ca. 19 m NHN keine nennenswerten topographischen Bewegungen auf.

3. Notwendigkeit der Planaufstellung und städtebauliche Maßnahmen

Mit Stand vom 31-12-2017 wies die Gemeinde Tellingstedt insgesamt 2.599 Einwohner auf. Die Gemeinde ist Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulstandort; sie verfügt über einen Kindergarten sowie ein Freibad. Tellingstedt ist amtsangehörige Gemeinde des Amtes KLG Eider mit Verwaltungssitz in Hennstedt.

Der Regionalplan für den Planungsraum IV weist der Gemeinde Tellingstedt die Funktion eines ländlichen Zentralortes zu. Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung ergeben sich aus dem am 04.10.2010 in Kraft getretenen Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 vom 13. Juli 2010 (LEP 2010, Amtsblatt Schl.-H. S. 719) sowie dem Regionalplan für den Planungsraum IV.

Der Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Tellingstedt, der im Jahre 2004 zur Rechtsverbindlichkeit gebracht wurde, schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung von ca. 125 Baugrundstücken, die insgesamt dem traditionellen „Einfamilienhausbau“ zugeführt werden sollen.

In ersten Realisierungsschritten wurden zwischenzeitlich ca. 35 Baugrundstücke verwertet, weitere Realisierungsabschnitte werden aufgrund der entsprechenden Nachfrage folgen.

Die Gemeinde Tellingstedt muss anerkennen, dass die Flächen innerhalb des festgesetzten Aufhebungsbereiches in den kommenden Jahren nicht für die aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 16 resultierende Nutzung verfügbar sein werden.

Aus diesem Grunde entlässt die Gemeinde die betreffende Fläche nunmehr aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16.

Aus der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Tellingstedt sind weder für die sich innerhalb des Geltungsbereiches befindenden Flächen wie für die angrenzenden Bereiche negative Auswirkungen zu erwarten.

Aufgrund des “Alters” des Bebauungsplanes (rechtsverbindlich seit 2004) können Entschädigungsansprüche nach § 42 ff BauGB nicht abgeleitet werden.

Maßnahmen für die Ordnung des Grund und Bodens nach dem BauGB sind im Zusammenhang mit der Aufhebung des Bebauungsplanes nicht verbunden.

Kinder und Jugendliche werden in den veröffentlichten Einladungen zu gemeindlichen Sitzungen, in denen der vorliegende Plan erörtert wird, gesondert angesprochen und eingeladen.