Planungsdokumente: Gemeinde Tellingstedt - Bebauungsplan Nr. 16 - 3. Änderung (Teilaufhebung)

Begründung

4.8.1. Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren

Es wurden keine technischen Verfahren angewandt. Es sind keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten.

4.8.2. Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführungen des Bebauungsplanes auf die Umwelt (Monitoring)

Ein Monitoring zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen ist aufgrund der entfallenden Eingriffe in Natur und Landschaft nicht erforderlich. Über die fachgesetzlichen Verpflichtungen hinausgehende Maßnahmen zur Umweltüberwachung sind seitens der Gemeinde nicht notwendig.

4.9. Allgemein verständliche Zusammenfassung

Mit der 3. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Tellingstedt entlässt die Gemeinde die Flächen innerhalb des festgesetzten Aufhebungsbereiches, da diese nicht für die aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 16 resultierende Nutzung verfügbar sein wird. Mit der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 werden keine Eingriffe in Natur und Landschaft begründet. Der gegenwärtige Zustand des Plangebietes bleibt erhalten. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen sind daher nicht erforderlich.