Planungsdokumente: Gemeinde Tellingstedt - Bebauungsplan Nr. 16 - 3. Änderung (Teilaufhebung)

Begründung

4.3.3. Schutzgut Wasser

Grundwasser

Die folgenden Informationen zur Bestandsaufnahme und Bewertung des Grundwassers sind dem digitalen Landwirtschafts- und Umweltatlas des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume entnommen (2019).

Das räumlich abgrenzbare Grundwasservorkommen im Porenraum der Grundwasserleiter wird als Grundwasserkörper bezeichnet. Der Grundwasserkörper im oberen Hauptgrundwasserleiter im Bereich des Plangebietes ist die „Nördliche Dithmarscher Geest (Ei18)“. Der Grundwasserkörper ist hinsichtlich sonstiger anthropogener Einwirkungen als nicht gefährdet eingestuft.

Schutzwürdige nutzbare Grundwasservorräte sind im Plangebiet nicht vorhanden. Das Plangebiet befindet sich außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete sowie festgesetzter bzw. geplanter Trinkwasserschutzgebiete oder Trinkwassergewinnungsgebiete (Landwirtschafts- und Umweltatlas, 2019).

Für eine nachhaltige Nutzung der Grundwasserressourcen sind Kenntnisse über die Grundwasserneubildung wichtig, die als Maß für die natürliche Regenerationsfähigkeit gilt. Der Prozess der Grundwasserneubildung wird definiert als Zugang von infiltriertem Wasser zum Grundwasser. Eine bedeutende Einflussgröße ist die Menge der Niederschläge, die weder oberirdisch abfließen noch verdunsten, sondern im Boden versickern und dem Grundwasser zugeführt werden. Die Menge des infiltrierten Niederschlages hängt von den Bodeneigenschaften ab. Die Sickerwasserrate ist die Wassermenge, die dem Grundwasser zugeführt wird und die Obergrenze der Grundwasserneubildung darstellt. Laut der Karte der „Verteilung der Sickerwasserraten für ganz Schleswig-Holstein auf Basis des RENGER & WESSOLEK-Verfahrens“ beträgt die Grundwasserneubildungsrate im Plangebiet > 250 mm/a (Direktabfluss berücksichtigt). In Schleswig-Holstein liegen die Grundwasserneubildungsraten dieser Verteilung zwischen < 50 mm/a - > 250 mm/a. Das Plangebiet hat demnach hohe Grundwasserneubildungsraten.

4.3.4. Schutzgut Flora und Fauna sowie biologische Vielfalt

Die Fläche des Planbereiches befindet sich innerhalb des anthropogen überprägten Siedlungsbereiches und stellt sich als Grünfläche mit Grünstrukturen dar. Das Areal ist dem nördlich davon gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb zugehörig.

Östlich und westlich verlaufen entlang der Plangeltungsbereichsgrenzen Knickstrukturen, die als gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m § 21 LNatSchG anzusprechen sind (vgl. Bestandskarte des Grünordnungsplanes zum BP Nr. 16 der Gemeinde Tellingstedt).

Grundsätzlich ist im Plangebiet mit weit verbreiteten und störungsresistenten Arten mit Schwerpunktvorkommen in Siedlungsbiotopen zu rechnen.

Die Teilaufhebung des vorliegenden Bebauungsplanes ist mit den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG vereinbar. Mit der Teilaufhebung werden keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ausgelöst.

4.3.5. Schutzgut Klima und Luft

Das Areal des Plangebietes wird durch ein gemäßigtes, feucht temperiertes Klima geprägt. Die Mitteltemperaturen im Januar erreichen im Plangebiet plus 0,1 Grad Celsius. Im Juli betragen sie 16,6 Grad Celsius. Im Mittel liegt der Jahresniederschlag im Winterhalbjahr bei 407 mm, im Sommerhalbjahr bei 420 mm (Bodenkarte Kartenblatt 1721, Geologisches Landesamt Kiel, 1979). Darüber hinaus sind kleinklimatische, lokale Einflüsse wirksam, die sich insbesondere in Abhängigkeit der natürlichen und nutzungsbedingten Standortfaktoren ergeben. Sie üben einen besonderen Einfluss auf die Tier- und Pflanzenwelt aus.