4.6. Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Da es sich bei dem vorliegenden Bauleitplanverfahren um ein Aufhebungsverfahren handelt, sind Standortalternativen nicht vorhanden.
Da es sich bei dem vorliegenden Bauleitplanverfahren um ein Aufhebungsverfahren handelt, sind Standortalternativen nicht vorhanden.
Die 3. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. 16 ist nicht mit Risiken für menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt verbunden, da mit der Aufhebung der derzeitige Umweltzustand erhalten bleibt.