Planungsdokumente: Gemeinde Siebeneichen, 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Nördl./östl. Friedhof, nördl. Schulstr., östl. Bahntrasse, westl. Richt. Roseburg, südl. Sportpl., östl./nördl. Büch.Weg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

9.2.8. Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit, Bevölkerung

  • Ausgangssituation

Die innerhalb des Plangebietes gelegene Ackerfläche besitzt keine besondere Bedeutung für das Schutzgut Mensch, da sie kein Wohnstandort ist und keine Erholungseignung aufweist. Sie erfüllt allenfalls Funktionen als Fläche für die Produktion von Nahrungsmitteln.

Die Schule wird im Flächennutzungs- und Landschaftsplan als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. Als Institution, die der Bildung von Grundschülern dient, ist der Schule eine besondere Bedeutung für das Schutzgut Mensch beizumessen.

  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

Abgesehen davon, dass eine landwirtschaftliche Nutzfläche entfällt, sind keine durch die Planung bedingten relevanten Veränderungen absehbar. Die bestehende Grundschule wird durch eine Kindertagesstätte ergänzt. Nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch lassen sich nicht ableiten.

  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 erfolgt eine lärmtechnische Untersuchung zur Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Belastungen aus Verkehrslärm. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sowie mögliche Maßnahmen werden in den Bebauungsplan eigearbeitet.

Aufgrund der unmittelbaren Lage entlang der Bahntrasse Büchen-Ratzeburg ist aktiver Lärmschutz erforderlich. Diesbezüglich wird im Bebauungsplan ein Lärmschutzwall entlang der westlichen Plangebietsgrenze festgesetzt. Im weiteren Verfahren werden über ein Lärmgutachten die Verträglichkeit und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der geplanten Wohnnutzung untersucht und weiter konkretisiert.

Im weiteren Verfahren werden die erforderlichen Maßnahmen ergänzt.

9.2.9. Wechselbeziehungen und -wirkungen zwischen den Schutzgütern

Alle Schutzgüter sind im Bestand in hohem Maß zum einen durch die Ausgangsnutzung der Flächen als Acker, Schulgelände und ehemaliges Freibad und zum anderen durch die direkte Lage entlang der Bahntrasse geprägt. Im Bereich der westlich gelegenen Ackerfläche sind bei den Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern zumindest infolge der geplanten Nutzungsänderung erhebliche Veränderungen zu erwarten. Die in Ergänzung an die Grundschule zu errichtende Kindetagesstätte sowie der Abriss des in diesem Bereich bestehenden Umkleidegebäudes und des Wohncontainers wird insbesondere in dem Bereich des ehemaligen Freibades zu erheblichen Veränderungen führen.

9.3. Prognose der Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würde die Ackernutzung im Westen und die Nutzung für schulische Zwecke im Osten nach wie vor weiter bestehen, es käme nicht zu der absehbaren Ver- und Entsiegelung und die Umweltsituation wäre keinen Veränderungen ausgesetzt. Die Kulturlandschaft in ihrer jetzigen Ausprägung und die Lebensräume der ansässigen Tierarten würden erhalten bleiben.