Die Gemeinde hat im Jahr 2013 die Erstellung eines „Lärmaktionsplans zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie für den Ballungsraum Hamburg Ost – Gemeinde Barsbüttel“ erstellt. Dieser Lärmaktionsplan beschreibt die rechtlichen Grundlagen und definiert Kennzahlen für die Lärmbelastung. Für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus dem Lärmaktionsplan das Erfordernis, „ruhige Gebiete“ zu definieren. Ruhige Gebiete dienen der Erholung und dem Schutz der Natur bzw. der Landschaft. Diese Gebiete sind daher im Bezug auf ihre Lärmsensitivität unbedingt vor einer wahrnehmbaren Zunahme (die Wahrnehmbarkeitsschwelle liegt bei 1 dB(A)) des straßenbedingten Umgebungslärms zu schützen.
Eine rechtliche Definition ruhiger Gebiete gibt es weder in der Richtlinie 2002/49/EG noch in dem § 47 BImSchG. Es hat sich in der Praxis herausgestellt, dass eine solche Definition schwer zu finden ist. Anhand verschiedener Kriterien, wie z. B. absoluter Lärmpegel, Lage, visuelle Störungen, können qualitative Aussagen zu unterschiedlich ruhigen Gebieten gemacht werden.51 Gemäß Leitfaden des MLLUR Schleswig-Holstein zeichnen sich Ruhige Gebiete durch die Abwesenheit von Lärmquellen wie Verkehrs-, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm aus.52 Es besteht inzwischen eine weitgehende Einigkeit in der Fachwelt, dass in besonders ruhigen Gebieten der Umgebungslärm 45 dB(A) und in ruhigen Gebieten 55 dB(A) nicht überschreiten sollte. Dabei muss allerdings bedacht werden, dass für die Nutzer sogenannter ruhiger Gebiete nicht die objektiv gemessene Schallbelastung das entscheidende Kriterium ist, sondern vielmehr eine gute Erreichbarkeit und die Gestaltung der Flächen ausschlaggebend für die Qualität der Flächen sind, wie eine Umfrage53 ergeben hat. In Großstadtregionen können auch ruhige Gebiete ausgewiesen werden, in denen die o.g. Grenzwerte der Lärmimmission überschritten werden, deren Naherholungsqualität für die Anwohner und Nutzer jedoch als hoch einzuschätzen ist. Bspw. hat die Stadt Berlin Teile des Tiergartens im Stadtzentrum als ruhiges Gebiet ausgewiesen, da die Naherholungsfunktion dort trotz hoher Lärmimmissionen überwiegt.
Ausgangssituation
Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplanes hat sich die Gemeinde Barsbüttel zunächst gegen eine Festlegung von ruhigen Gebieten entschieden, um dies im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen. In dem Lärmaktionsplan wird darauf entsprechend verwiesen. Die im FNP dargestellten ruhigen Gebiete werden dann dem Land Schleswig-Holstein und damit der EU nachgemeldet. Auf Grund der Tatsache, dass bislang nicht genau geklärt ist, welche rechtlichen Restriktionen aus der Bestimmung von ruhigen Gebieten folgen, sollen nur die Flächen benannt werden, die zwingend zu schützen sind und zukünftig keiner anderen Nutzung zugeführt werden (außer Landwirtschaft). Ruhige Gebiete liegen typischerweise außerhalb der Siedlungsgrenzen und haben einen ausreichend großen Abstand zu wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben, zu bebauten Flächen und zu Flächen, die sich zukünftig für eine bauliche Entwicklung anbieten könnten.
Die Gemeinde Barsbüttel setzt sich in dieser FNP-Neuaufstellung mit dem Thema „ruhige Gebiete“ auseinander. Im Folgenden wird die Definition der „ruhigen Gebiete“ und deren Konsequenz für den FNP hergeleitet. Es wird auch die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass in der Gemeinde Barsbüttel keine „ruhigen Gebiete“ ausgewiesen werden, wenn die Voraussetzungen dafür an keiner Stelle erfüllt werden. Wenn „ruhige Gebiete“ identifiziert werden können, dann werden diese durch textliche Beschreibung abgegrenzt. In der Planzeichnung erfolgt die Darstellung mit Symbolen, ohne eine Abgrenzung exakter Flächen. Das für ruhige Gebiete verwendete Symbol wird als Darstellung ohne Normcharakter klassifiziert.
Zielvorgaben - Konzept barsbüttel übermorgen
Was wird in Barsbüttel unter ruhigen Gebieten verstanden?
Die Gemeinde Barsbüttel definiert zwei Arten von ruhigen Gebieten:
- Ruhige Gebiete, die der Naherholung dienen
- Ruhige Gebiete als Bereiche in der Gemeinde, in denen die Lärmimmissionen den Lärmpegel von 50 db(A) nicht überschreiten
Für beide Arten von ruhigen Gebieten gilt, dass sie der Naherholung der Bewohner dienen, vor der Zunahme von Lärm (mehr als 1-3db) zu schützen sind, landwirtschaftliche Tätigkeiten jedoch (nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften) weiterhin uneingeschränkt zulässig sind.
- Ruhige Gebiete mit dem Schwerpunkt Naherholung
Ruhige Gebiete dieser Kategorie befinden sich im Wohnumfeld der Ortsteile in der Gemeinde. Diese Bereiche zeichnen sich dadurch aus, dass sie von den Bewohnern sehr gut fußläufig erreichbar sind und heute schon für Spaziergänge u.w.m. genutzt werden. Diese Bereiche können Lärmimmissionen von mehr als 50 dB(A) ausgesetzt sein. Positive Eigenschaften, wie landschaftliche Qualitäten oder die Erholungsfunktion überwiegen in solchen Bereichen. Die hier definierten Bereiche werden zumeist nicht neu gestaltet oder angelegt, da sie bereits von Bewohnern für die Naherholung genutzt werden, bspw. die Flächen südlich des Ortsteiles Barsbüttel und nördlich der Ortsumgehungsstraße.
- Ruhige Gebiete mit Lärmimmissionen unter 50 dB(A)
Ruhige Gebiete dieser Kategorie sind die Bereiche im Gemeindegebiet, die auf Grund ihrer Lage einer Lärmbelastung von weniger als 50 dB(A) ausgesetzt sind. Einen Anhaltspunkt dafür liefert der Lärmaktionsplan der Gemeinde Barsbüttel aus dem Jahr 2008. In der Karte „Umgebungslärm Straße“ werden die Bereiche im Gemeindegebiet dargestellt, in denen eine Lärmbelastung weniger als 50 dB(A) beträgt. In Barsbüttel sind 76 % der Gemeindefläche in diesem Sinne als verlärmter Raum mit über 50 dB(A) anzusehen, d. h. nur 24 % des Gemeindegebietes kommen überhaupt als ruhige Gebiete in Frage. Sie befinden sich typischerweise in unbebauten Gebieten in der Landschaft. Daher sind alle bebauten Bereiche in Barsbüttel nicht als ruhige Gebiete zu klassifizieren, auch wenn die Belastung durch Straßenlärm teilweise weniger als 50 dB(A) beträgt. Um in ruhigen Gebieten eine Erholungsfunktion für den Menschen zu gewährleisten, sollte ein Abstand von mind. 100 m zur nächsten Wohnbebauung bzw. Lärmquelle und mind. 200 m zu landwirtschaftlichen bzw. anderen gewerblichen Betrieben eingehalten werden. Hierbei handelt es sich in erster Linie um einen Sichtschutz. Inwieweit dieser Abstand auch die Lärmbelastung verringert, hängt von der Schallquelle ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Insbesondere eignen sich Naturschutzgebiete und Waldflächen, die wenig verlärmt sind, zur Ausweisung von ruhigen Gebieten. In Barsbüttel werden hierfür drei Flächen geprüft. Eine befindet sich nördlich des Ortsteils Barsbüttel in Richtung Rahlstedt, eine zweite befindet sich südlich von Stellau und nord-westlich von Stemwarde, die dritte befindet sich nord-östlich von Stemwarde bis zur Gemeindegrenze Richtung Brunsbek. In diesen drei Bereichen ist es sinnvoll, die Landschaft punktuell so weiterzuentwickeln, dass die Naherholungsfunktion für die Bewohner der Gemeinde gestärkt werden kann. Die Erreichbarkeit ist über das vorhandene Wegenetz sichergestellt. Maßnahmen könnten bspw. die Aufforstung von Flächen, die Einrichtung von Ruhegelegenheiten an Knotenpunkten von Wanderwegen, der Bau eines Aussichtsturmes oder eines Naturerlebnispfades oder die Verknüpfung mit Informationen über die Natur sein. Ausgeschlossen sind in ruhigen Gebieten Nutzungen, die zu einer Zunahme der Lärmbelastung führen (außer landwirtschaftliche Tätigkeiten). Das menschliche Ohr nimmt Pegeländerungen von mehr als 1 dB(A) bereits wahr. Möglich sind alle Maßnahmen, die der aktiven Erholung der Bewohner oder einer Erholung in Ruhe und Abgeschiedenheit dienen. Neben der Erholungsfunktion für den Menschen können ruhige Gebiete ebenfalls zum Schutz der Natur und Landschaft prädestiniert sein. Dies setzt nicht zwingend die Ausweisung von Naturschutzgebieten voraus, sondern ist vielmehr als Willensbekundung der Gemeinde zu verstehen, die Landschaftsqualität in solchen Bereichen zu steigern.
In der Gemeinde Barsbüttel bieten sich zwei Bereiche an, die als ruhiges Gebiet mit Naherholungsfunktion ausgewiesen werden können:
Ein ruhiges Gebiet, das nach Kategorie 1 überwiegend der Naherholung dient, befindet sich südlich der Siedlungsgrenze von Barsbüttel auf den Maßnahmenflächen entlang der Ortsumgehungsstraße zwischen Gewerbegebiet im Osten und Gemeindegrenze im Westen. Der Bereich liegt innerhalb des Wohnumfeldes der Ortslage Barsbüttel und ist zu Fuß oder mit dem Fahrrad sehr gut erreichbar. Die hier vorhandenen Wege und Trampelpfade werden von den Bewohnern intensiv für Spaziergänge u.v.m. genutzt. Durch die Klassifizierung als ruhiges Gebiet wird von der Gemeinde angestrebt, dass sich in diesem Bereich die Lärmimmissionen um nicht mehr als 3 dB(A) erhöhen und dass keine baulichen Entwicklungen geplant werden.
Ein weiteres ruhiges Gebiet nach der Kategorie 2 befindet sich nord-westlich des Ortsteils Stemwarde. Es handelt sich um einen Teil eines Biotopverbundes, der sich vom Dorfgemeinschaftshaus in Stemwarde (Kronshorster Weg / Am Hainholz) in nord-westlicher Richtung bandartig weiterentwickelt. Dieser Biotopverbund ist bewaldet und teilweise mit einem Feldweg ausgestattet, der an das örtliche Wegesystem angeschlossen ist, sodass eine fußläufige Erreichbarkeit von Stemwarde aus gegeben ist. Der Biotopverbund soll nicht beeinträchtigt werden, aber als landschaftliche Qualität (Sichtbeziehungen) erlebbar sein. In diesem Bereich der Gemeinde wird die Grenze von 50 dB(A) unterschritten, daher handelt es sich hierbei um ein ruhiges Gebiet mit einerseits einer hohen Landschaftsqualität und andererseits den geringsten Lärmimmissionen im gesamten Gemeindegebiet.
Abb. 40: vorläufige Planfassung des FNP-Vorentwurfs mit ruhigen Gebieten (grobe Verortung)
Fazit Thema Freizeit- und Erholungsorte – Telegramm |
- Die vorhandenen Fuß- und Radwege sollen sinnvoll ergänzt werden („Netzschließung“), um die Erreichbarkeit von zentralen Einrichtungen zu verbessern und die Naherholung zu fördern.
| - Die innerörtlichen Freiflächen sowie die Sportflächen und Spielplätze sind Qualitäts-merkmal in der Gemeinde Barsbüttel. Diese sollten bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
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- Es wird eine bessere Vernetzung der Erholungsorte und die Erhöhung der erlebbaren Landschaftsqualität angestrebt. Grünflächen sollen die Siedlungsbereiche „durchlüften“ und die Verbindung in die Landschaft herstellen.
| - Die Gemeinde Barsbüttel weist zwei ruhige Gebiete aus. Eines befindet sich in dem Bereich südlich des Siedlungskörpers des Ortsteiles und nördlich der Ortsumgehung. Das zweite befindet sich im Einzugsbereich des „Langeloher Grabens“, nord-östlich von Stemwarde.
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- Die Landschaft Barsbüttels ist durch die Autobahnen zerschnitten, hat jedoch große Potenziale für Naherholung und Freizeitaktivitäten.
| - Die Wasserflächen (Regenrückhaltebecken und Kiesseen) in der Gemeinde Barsbüttel werden ab einer Größe von 500 m² dargestellt.
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