4.2.5 Schutzgut Landschaft
Bestand
Das Orts- und Landschaftsbild wird anhand der Kriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit bewertet.
Das Plangebiet wird von der landwirtschaftlichen Nutzung, dem baulichen Bestand und den Gehölzhecken und Knicks mit Überhältern geprägt. An das Plangebiet grenzen Siedlungsflächen und landwirtschaftliche Freiflächen mit gliederndem Knicknetz an. Nördlich des Plangebietes liegt die Bundesstraße 199 als landschaftsprägende Straße.
Das Plangebiet ist bis auf Abschnitte im Norden und im Süden von Knicks, beziehungsweise im Süden und Norden zum Teil von einer Baumreihe umgeben.
Im Landschaftsplan wird der Umgebungsbereich des Plangebietes als „durch intensive Landwirtschaft geprägtes Landschaftsbild mit geringem Anteil an gliedernden Strukturen“ und damit als nicht hochwertig beschrieben.
Bewertung
Positive Wirkung auf das Orts- und Landschaftsbild bezüglich der oben genannten Kriterien geht im Bereich des Plangebietes von den Knicks mit Überhältern, den Baumreihen und dem Regenrückhaltebecken mit der zum Teil üppig ausgeprägten Vegetation aus.
Mit der vorliegenden Planung erfolgt eine bauliche Erweiterung des bestehenden Betriebsgeländes. Damit ist eine dauerhafte Veränderung des Landschafts- und Ortsbildes durch Einbeziehung von Offenlandschaft in den Siedlungsraum verbunden.
Mit Ausnahme eines Abschnittes des mittigen Knicks bleiben die Knicks im Plangebiet als prägende Landschaftsbestandteile in der Offenlandschaft erhalten. Die Baumreihe im Südosten des Plangebiets wird entnommen, wie auch einzelne Bäume, die an der Grenze zwischen den beiden Teilgebieten stehen. Zur Eingrünung des Gewerbegebietes gegenüber der freien Landschaft bzw. zum Schutz des Landschaftsbildes wird an den noch nicht bepflanzten Grenzen im Südwesten, und im Südosten Flächen zum Anpflanzen von Gehölzstreifen festgesetzt. Für die Gebäude wird eine Höhenbegrenzung festgelegt. Das Regenrückhaltebecken wird an dem neuen Standort naturnah gestaltet.
Aufgrund des umgebenden Knickbestandes, der erhalten und ergänzt wird, sowie durch die Höhenbegrenzung der Gebäude ist bei Umsetzung der Planung keine erheblich negative Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes zu erwarten.