Planungsdokumente: Gemeinde Gelting, 4. Vorhabenbezogene Änderung des B-Planes Nr. 9 "Tischlerei Pfeiffer"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.5 Schutzgut Landschaft

Bestand

Das Orts- und Landschaftsbild wird anhand der Kriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit bewertet.

Das Plangebiet wird von der landwirtschaftlichen Nutzung, dem baulichen Bestand und den Gehölzhecken und Knicks mit Überhältern geprägt. An das Plangebiet grenzen Siedlungsflächen und landwirtschaftliche Freiflächen mit gliederndem Knicknetz an. Nördlich des Plangebietes liegt die Bundesstraße 199 als landschaftsprägende Straße.

Das Plangebiet ist bis auf Abschnitte im Norden und im Süden von Knicks, beziehungsweise im Süden und Norden zum Teil von einer Baumreihe umgeben.

Im Landschaftsplan wird der Umgebungsbereich des Plangebietes als „durch intensive Landwirtschaft geprägtes Landschaftsbild mit geringem Anteil an gliedernden Strukturen“ und damit als nicht hochwertig beschrieben.

Bewertung

Positive Wirkung auf das Orts- und Landschaftsbild bezüglich der oben genannten Kriterien geht im Bereich des Plangebietes von den Knicks mit Überhältern, den Baumreihen und dem Regenrückhaltebecken mit der zum Teil üppig ausgeprägten Vegetation aus.

Mit der vorliegenden Planung erfolgt eine bauliche Erweiterung des bestehenden Betriebsgeländes. Damit ist eine dauerhafte Veränderung des Landschafts- und Ortsbildes durch Einbeziehung von Offenlandschaft in den Siedlungsraum verbunden.

Mit Ausnahme eines Abschnittes des mittigen Knicks bleiben die Knicks im Plangebiet als prägende Landschaftsbestandteile in der Offenlandschaft erhalten. Die Baumreihe im Südosten des Plangebiets wird entnommen, wie auch einzelne Bäume, die an der Grenze zwischen den beiden Teilgebieten stehen. Zur Eingrünung des Gewerbegebietes gegenüber der freien Landschaft bzw. zum Schutz des Landschaftsbildes wird an den noch nicht bepflanzten Grenzen im Südwesten, und im Südosten Flächen zum Anpflanzen von Gehölzstreifen festgesetzt. Für die Gebäude wird eine Höhenbegrenzung festgelegt. Das Regenrückhaltebecken wird an dem neuen Standort naturnah gestaltet.

Aufgrund des umgebenden Knickbestandes, der erhalten und ergänzt wird, sowie durch die Höhenbegrenzung der Gebäude ist bei Umsetzung der Planung keine erheblich negative Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes zu erwarten.

4.2.6 Schutzgut Mensch

Erholungseignung

Der Ostseeküstenraum ist im Landschaftsrahmenplan als Gebiet mit besonderer Erholungseignung dargestellt. Gebiete mit besonderer Erholungseignung umfassen Landschaftsteile, die sich aufgrund der Landschaftsstruktur und der Zugänglichkeit der Landschaft für die Erholungsnutzung besonders gut eignen.

Das Plangebiet selbst ist im Bestand für die Erholungsnutzung nicht erschlossen. Als landwirtschaftliche Fläche ist sie für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Die für die landschaftsbezogene Erholung wichtigen Landschaftselemente, hier die Knicks und die Topografie, sind somit nur von außen wirksam, so etwa bei der Nutzung der öffentlichen Wege außerhalb des Plangebietes.

Zum Schutzgut Landschaft siehe entsprechender Abschnitt im vorangegangenen Kapitel.

Immissionen

An das Plangebiet grenzen landwirtschaftliche Flächen sowie Gewerbe- und Wohnbebauung an. Die aus der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung resultierenden Immissionen (Lärm, Staub und Gerüche) können zeitlich begrenzt auf das Plangebiet einwirken.

Emissionen

Von dem erweiterten Betriebsgelände ist keine Emission von Lärm o.ä., zu erwarten, die wesentlich über die des schon vorhandenen Betriebsgeländes hinaus geht.

Abwasser, Abfall

Die Entsorgung von Schmutzwasser und Regenwasser wird im Abschnitt zum Schutzgut Wasser erläutert.

Die Abfallbeseitigung erfolgt durch die Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH auf der Grundlage der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Schleswig-Flensburg.

Unfallvorsorge/Gesundheit

Die Umweltauswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind, sind im Umweltbericht zu behandeln.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist bei der geplanten Erweiterung des Betriebsgeländes nicht von einer besonderen Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen auszugehen. Ein besonderes Risiko besteht daher in dieser Hinsicht nicht.

Bewertung

Erhebliche negative Auswirkungen der Planung auf die Erholungseignung sind nicht zu erwarten. Knicks als Elemente der Kulturlandschaft werden erhalten.

Zum Schutzgut Landschaft siehe entsprechender Abschnitt im Kapitel 4.2.5.

Erhebliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen sind nicht zu erwarten.

4.2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Bestand

Zu den in der Umweltprüfung zu behandelnden Kulturgütern gehören Bau- und Bodendenkmale.

Baudenkmale liegen im Plangebiet nicht vor und sind auch im Umgebungsbereich des Plangebietes nach vorliegenden Informationen nicht vorhanden. Bezüglich Bodendenkmale liegt nach jetzigem Stand keine Aussage der unteren Denkmalschutzbehörde vor.

Darüber hinaus wird ausdrücklich auf § 15 DSchG verwiesen: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung. Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.

Im Plangebiet besteht eine landwirtschaftliche Nutzung, sowie eine gewerbliche Nutzung durch den Betrieb der Tischlerei Pfeiffer.

Bewertung

Da nach derzeitigem Stand bezüglich Bodendenkmale keine Hinweise vorliegen, sind keine negativen Auswirkungen in diesem Schutzgut zu erwarten. Sollte sich dies durch eine anderweitige Aussage der oberen oder unteren Denkmalschutzbehörde ändern, ist das weitere Vorgehen mit der zuständigen Behörde abzustimmen.

Die wirtschaftliche Nutzung des Plangebietes als Betriebsgelände der Tischlerei soll durch die Umsetzung des Bebauungsplans weiterentwickelt werden. In der Freifläche wird die bisherige landwirtschaftliche Nutzung durch gewerbliche Nutzung abgelöst.

Insgesamt wird daher nicht von erheblichen negativen Auswirkungen in diesem Schutzgut ausgegangen.