5.2.1. Verkehrliche Erschließung
Die Erschließung des Gewerbegebiets erfolgt von Norden aus über das Bestandsgebiet in Verlängerung der Pascalstraße. Über diese bestehen direkte Anbindungen an die ca. 1 km östlich des Plangebiets gelegene Anschlussstelle Quickborn-Heide zur BAB A7 sowie im nördlichen Verlauf an die L76 (Friedrichsgaber Straße) in Richtung Quickborner Innenstadt.
Im Rahmen einer verkehrstechnischen Untersuchung (SBI – Beratende Ingenieure für Bau-Verkehr-Vermessung GmbH, November 2018) wurden die straßenverkehrlichen Auswirkungen an den Knotenpunkten Friedrichsgaber Straße/Pascalstraße/A7 und Friedrichsgaber Straße/Robert-Bosch-Straße analysiert und die künftige Verkehrsabwicklung bewertet. Das Ergebnis der Untersuchung sagt aus, dass trotz des Neuverkehrsaufkommens durch das Gewerbegebiet auch zukünftig eine leistungs- und qualitätsgerechte Erschließung des gesamten Gewerbegebietes ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen sichergestellt ist.
Bei der Entwicklung des Abschnitts III (Bebauungsplan 37, Teil 2) des Gewerbegebiets wurde die Erschließung bereits so geplant, dass eine Weiterführung der Pascalstraße erfolgen kann. Die potenzielle Trasse wurde freigehalten und (provisorisch) in das gebietsumgebende öffentliche Grünflächensystem integriert. Die Trassenfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Quickborn. Die Gebietserweiterung schließt somit direkt an die Bestandsfläche an und gewährleistet eine gute, übersichtliche Erreichbarkeit der Erweiterungsfläche.
Die innere Erschließung des Gebiets ist als „Sackgassenlösung“ mit einer Schleifenerschließung konzipiert, die wieder zur Hauptanbindung zurückführt. Die Systematik entspricht insofern derjenigen des Abschnitts III (Albert-Einstein-Ring) mit dem Unterschied, dass keine Verkehrsführung im Einrichtungsverkehr vorgesehen ist.
Im Norden des Geltungsbereiches wird zusätzlich eine öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, welche für eine eventuelle Gebietserweiterung in nördliche Richtung die Option einer Verkehrsanbindung darstellt. Zunächst wird diese Verbindung als Fuß- und Radweg ausgeführt.
Die aus der Pascalstraße weitergeführte Haupterschließungsstraße (A) hat eine Gesamtbreite von 21,60 m und umfasst neben der 6,50 m breiten Fahrbahn und einem 3 m breiten Längsparkstreifen für LKW beidseitig einen 2,5 m breiten Grünstreifen. Während sich auf der südlichen Seite ausschließlich ein Gehweg befindet, sind im nördlichen Straßenverlauf sowohl ein Gehweg als auch ein Zwei-Richtungs-Radweg vorgesehen. Im weiteren Straßenverlauf – mit Übergang in die Ringerschließung – verjüngt sich die Straße auf 13,50 m (Straßenschnitt B). Auch hier beträgt die Fahrbahnbreite 6,50 m, um ungehinderten Begegnungsverkehr (LKW – LKW) zu ermöglichen. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs ist ein 3,0 m breiter Längsparkstreifen mit Baumpflanzungen vorgesehen. In diesem Straßenabschnitt befindet sich ein einseitiger gemeinsamer Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,50 m.
In ost-westlichem Verlauf wird außerdem für den Fuß- und Radverkehr eine Wegeverbindung geschaffen, welche die direkte Querung des Plangebietes ermöglicht und außerdem eine Anbindung an den Ohlmöhlenweg sicherstellt.
Die Erschließung des Gebietes erfolgt unabhängig von der bereits seit vielen Jahren stadtentwicklungspolitisch intensiv geführten Diskussion um eine neue Verbindungsstraße von Quickborn-Heide nach Quickborn-Ort („Gronauquerung“). Aufgrund der aktuellen Beschlusslage wird im Zuge der Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes auf die Darstellung dieses möglichen Trassenverlaufes verzichtet.