Planungsdokumente: B-Plan Nr. 37 Teil 3 "Gewerbegebiet Nord - Abschnitt IV" sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und 3. Änderung des Landschaftsplanes der Stadt Quickborn

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.2.1. Verkehrliche Erschließung

Die Erschließung des Gewerbegebiets erfolgt von Norden aus über das Bestandsgebiet in Verlängerung der Pascalstraße. Über diese bestehen direkte Anbindungen an die ca. 1 km östlich des Plangebiets gelegene Anschlussstelle Quickborn-Heide zur BAB A7 sowie im nördlichen Verlauf an die L76 (Friedrichsgaber Straße) in Richtung Quickborner Innenstadt.

Im Rahmen einer verkehrstechnischen Untersuchung (SBI – Beratende Ingenieure für Bau-Verkehr-Vermessung GmbH, November 2018) wurden die straßenverkehrlichen Auswirkungen an den Knotenpunkten Friedrichsgaber Straße/Pascalstraße/A7 und Friedrichsgaber Straße/Robert-Bosch-Straße analysiert und die künftige Verkehrsabwicklung bewertet. Das Ergebnis der Untersuchung sagt aus, dass trotz des Neuverkehrsaufkommens durch das Gewerbegebiet auch zukünftig eine leistungs- und qualitätsgerechte Erschließung des gesamten Gewerbegebietes ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen sichergestellt ist.

Bei der Entwicklung des Abschnitts III (Bebauungsplan 37, Teil 2) des Gewerbegebiets wurde die Erschließung bereits so geplant, dass eine Weiterführung der Pascalstraße erfolgen kann. Die potenzielle Trasse wurde freigehalten und (provisorisch) in das gebietsumgebende öffentliche Grünflächensystem integriert. Die Trassenfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Quickborn. Die Gebietserweiterung schließt somit direkt an die Bestandsfläche an und gewährleistet eine gute, übersichtliche Erreichbarkeit der Erweiterungsfläche.

Die innere Erschließung des Gebiets ist als „Sackgassenlösung“ mit einer Schleifenerschließung konzipiert, die wieder zur Hauptanbindung zurückführt. Die Systematik entspricht insofern derjenigen des Abschnitts III (Albert-Einstein-Ring) mit dem Unterschied, dass keine Verkehrsführung im Einrichtungsverkehr vorgesehen ist.

Im Norden des Geltungsbereiches wird zusätzlich eine öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, welche für eine eventuelle Gebietserweiterung in nördliche Richtung die Option einer Verkehrsanbindung darstellt. Zunächst wird diese Verbindung als Fuß- und Radweg ausgeführt.

Die aus der Pascalstraße weitergeführte Haupterschließungsstraße (A) hat eine Gesamtbreite von 21,60 m und umfasst neben der 6,50 m breiten Fahrbahn und einem 3 m breiten Längsparkstreifen für LKW beidseitig einen 2,5 m breiten Grünstreifen. Während sich auf der südlichen Seite ausschließlich ein Gehweg befindet, sind im nördlichen Straßenverlauf sowohl ein Gehweg als auch ein Zwei-Richtungs-Radweg vorgesehen. Im weiteren Straßenverlauf – mit Übergang in die Ringerschließung – verjüngt sich die Straße auf 13,50 m (Straßenschnitt B). Auch hier beträgt die Fahrbahnbreite 6,50 m, um ungehinderten Begegnungsverkehr (LKW – LKW) zu ermöglichen. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs ist ein 3,0 m breiter Längsparkstreifen mit Baumpflanzungen vorgesehen. In diesem Straßenabschnitt befindet sich ein einseitiger gemeinsamer Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,50 m.

In ost-westlichem Verlauf wird außerdem für den Fuß- und Radverkehr eine Wegeverbindung geschaffen, welche die direkte Querung des Plangebietes ermöglicht und außerdem eine Anbindung an den Ohlmöhlenweg sicherstellt.

Die Erschließung des Gebietes erfolgt unabhängig von der bereits seit vielen Jahren stadtentwicklungspolitisch intensiv geführten Diskussion um eine neue Verbindungsstraße von Quickborn-Heide nach Quickborn-Ort („Gronauquerung“). Aufgrund der aktuellen Beschlusslage wird im Zuge der Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes auf die Darstellung dieses möglichen Trassenverlaufes verzichtet.

ÖPNV

Der Stadtteil Quickborn-Heide wird über die HVV-Bahnlinien A1, A2 und die HVV-Buslinie 194 erschlossen. Die dem Plangebiet nächstgelegene und von der Buslinie 194 bediente Haltestelle ist „Quickborn, Max-Weber-Straße“. Diese befindet sich in einer Entfernung von 600 m (Luftlinie bis Mitte Plangebiet) und liegt damit knapp außerhalb des nach Regionalem Nahverkehrsplan Kreis Pinneberg für diese Raumkategorie (städtisch strukturiert) definierten Haltestelleneinzugsbereiche von 400 m (Bus).

Die dem Plangebiet nächstgelegene Station der HVV-Bahnlinien A1 und A2 „Ellerau“ liegt ungefähr 1,2 km entfernt.

5.2.2. Wasserwirtschaftliches Konzept (Reese + Wulff GmbH, April 2019)

Schmutzwasserentsorgung

Innerhalb der Verkehrsflächen des geplanten Gewerbegebietes werden Schmutzwasserkanäle zur Ableitung des Schmutzwassers verlegt. Bei der Bemessung der Kanäle wird lediglich häusliches Abwasser berücksichtigt. Die Ansiedlung von produzierendem Gewerbe mit erhöhtem Abwasseranfall ist nicht zu erwarten.

Das Schmutzwasser kann nicht im Freigefälle an die vorhandenen Kanäle in der Pascalstraße bzw. das Pumpwerk im Albert-Einstein-Ring angeschlossen werden. Daher wird im Bereich des westlichen Grünzuges ein Schmutzwasserpumpwerk vorgesehen. Dort wird das anfallende Schmutzwasser gesammelt und zum Schmutzwasserkanal in der Pascalstraße gefördert. Die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Pumpwerkes Albert-Einstein-Ring ist im Zuge der Objektplanung zu überprüfen.

Regenwasserentsorgung

Durch die Versiegelung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen findet ein Eingriff in den Wasserhaushalt statt. Sind Flächenversiegelungen nicht zu vermeiden, so ist das Niederschlagswasser vorrangig zu versickern. Die anstehenden Sande sind grundsätzlich versickerungsfähig. Auf Grund der hohen Grund-/Stauwasserstände ist eine flächendeckende Versickerung allerdings nicht möglich.

Das Regenwasser aus dem künftigen Gewerbegebiet wird daher über entsprechende Regenwasserkanäle abgeleitet und gedrosselt in die Gronau eingeleitet. Hierzu wird das vorhandene Regenrückhaltebecken Ohlmöhlenweg erweitert. Für die Behandlung des Regenwassers wird im Erschließungsgebiet ein Regenklärbecken errichtet.

Das Regenklärbecken wird als Erdbecken mit Dauerstau vorgesehen. Sohle und Böschungen des Beckens werden mineralisch gedichtet. Östlich des Beckens wird eine Fläche für die Zwischenlagerung von entnommenen Sedimenten vorgehalten. Die Zufahrt für die Beckenunterhaltung erfolgt vom Ohlmöhlenweg aus.

Die Regenwasserrückhaltung für das Gewerbegebiet erfolgt künftig gemeinsam mit den Gewerbegebieten B-Plan 36A und 37.2 im erweiterten Regenrückhaltebecken Ohlmöhlenweg. Die Drosselabflussspende wurde von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Pinneberg mit 2,0 l/(s*ha) bezogen auf die Fläche des künftigen Gesamteinzugsgebietes (ca. 81 ha) festgelegt. Die heute genehmigte Einleitmenge wird durch die neuen Gewerbegebietsflächen nur geringfügig erhöht, so dass keine Auswirkungen auf den Ablaufgraben sowie die Gronau zu erwarten sind. Die Beckenerweiterung, welche als Trockenbecken mit einem Speichervolumen von 9670 m³ erfolgt, wird soweit möglich naturnah gestaltet.

Durch die geplanten Maßnahmen zur Regenwasserbehandlung und Rückhaltung wird das Vorflutgewässer Gronau nahezu nicht beeinträchtigt.

Über das Flurstück 250/15 verläuft eine Trinkwassertransportleitung der Stadtwerke Quickborn GmbH. Diese wird vor der Herstellung der Beckenerweiterung umgelegt. Darüber hinaus werden im Bereich der nördlichen und westlichen Grundstücke Wegerechte eingerichtet, um die Zufahrten zu den angrenzenden Flurstücken sicherzustellen. Diese Trassen dienen dann auch als Unterhaltungswerg für die Beckenhaltung, eine Befestigung ist nicht vorgesehen.