§ 1 Geltungsbereich
Die Außenbereichssatzung Grönwohlder Straße umfasst die Flurstücke 86/4, 86/3, 86/2, 84/5, 84/6, 84/8, 84/4, 503/83, 125/3, 125/5, 125/4, 127/2, 127/3, 235/8, 235/11, 235/9 der Flur 06. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,2 ha. Maßgebend ist die Abgrenzung durch den Geltungsbereich im zeichnerischen Teil im Maßstab 1:1.000.