§ 4 Planungsrechtliche Festsetzungen
- Innerhalb des Geltungsbereiches sind Wohngebäude, landwirtschaftliche Nutzungen und kleinere nicht störende Gewerbebetriebe zulässig.
- Je Baugrundstück ist maximal ein Hauptgebäude mit 2 Wohneinheiten innerhalb des Baufeldes zulässig.
- Das Maß der baulichen Nutzung ist auf maximal ein Vollgeschoss begrenzt und hat sich in der überbauten Fläche entsprechend des Einfügegebotes an der bestehenden Wohnbebauung zu orientieren.
- Zulässig sind nur Einzelhäuser in offener Bauweise.