Planungsdokumente: Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 1 u. Bebauungsplan Nr. 1A, Aufstellung Bebauungsplan Nr. 1 - Neuaufstellung -
Textliche Festsetzungen
8.1 Gestaltung baulicher Anlagen
Die Gestaltung der Fassaden ist zulässig in Weiß bis Sandfarben sowie in Rot bis Rotbraun als Klinker, Putz-, oder Ziegelfassade.
Ebenfalls sind Fassaden aus einer Holz- oder Steinfassade in den oben genannten Farbtönen und Naturfarben.
8.2 Gestaltung der Dächer
Für Gebäude mit einer Gebäudehöhe von 7,50 m und mehr beträgt die zulässige Dachneigung mindestens 30°.