Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 39, 1. Änderung

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.1.5. Grünordnung

Die grünordnerischen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans Nr. 39 „Täbyplatz“ bleiben durch die vorliegende Planung weitgehend unberührt und gelten überwiegend unverändert fort. Lediglich ein im Ursprungsbebauungsplan südlich entlang der Straße „Am Ladenzentrum“ zum Erhalt festgesetzter Baum wird im Rahmen der 1. Änderung nicht erneut zeichnerisch festgesetzt, da dieser zwischenzeitlich entfallen ist. Die übrigen grünordnerischen Festsetzungen bleiben von der Planung unberührt und gelten weiterhin fort.

In Anlehnung an den ursprünglichen Bebauungsplan werden im Rahmen der 1. Änderung Bäume und Sträucher zum Erhalt und Anpflanzen festgesetzt. Lediglich ein südlich im Plangebiet an der Straße Am Ladenzentrum im Ursprungsbebauungsplan zum Erhalt festgesetzter Baum wurde zwischenzeitlich gefällt und wird daher nicht erneut zum Erhalt festgesetzt. Der naturschutzfachliche Ausgleich des entfallenden Baumes ist durch den Ursprungsbebauungsplan abgegolten.

Durch die Festsetzung der übrigen Bäume und Hecken wird eine umfangreiche und dauerhaft zu erhaltende Durchgrünung des Plangebiets sichergestellt. Die zu erhaltenden und anzupflanzenden Bäume übernehmen durch Verschattung, Verdunstung und Minderung von städtischen Wärmeinseln zentrale Funktionen im Hinblick auf das Lokalklima. Angesichts des hohen Versiegelungsgrades sind diese Funktionen von besonderer Relevanz. Zusätzlich tragen die Bäume und Hecken zur Verbesserung der Luftqualität sowie zur Bindung von Feinstaub und Schadstoffen bei. Darüber hinaus fungieren sie als Lärmschutz, was insbesondere für die südlich angrenzende Wohnbebauung von Bedeutung ist.

5.1.6. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft

Die Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans Nr. 39 „Täbyplatz“ zu Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft werden durch die vorliegende Planung weitgehend nicht berührt und gelten überwiegend unverändert fort. Bereits auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 39 „Täbyplatz“ ist eine umfassende Versiegelung im Plangebiet möglich, die mit einer reduzierten Versickerungsfähigkeit von anfallendem Niederschlagswasser einhergeht.

Im Zuge der Aufstellung des Ursprungsbebauungsplans wurde ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erarbeitet, auf dessen Grundlage verschiedene grünordnerische und klimawirksame Maßnahmen festgesetzt wurden. Hierzu zählen insbesondere Regelungen zur versickerungsfähigen Oberflächenbefestigung, zur Fassadenbegrünung, zum Erhalt bestehender Gehölze sowie zu Baum- und Gehölzpflanzungen. Die Festsetzungen dienen insbesondere der Verbesserung des Kleinklimas, der Durchgrünung des Plangebiets sowie dem Schutz und Erhalt bestehender Vegetationsstrukturen. Gleichzeitig tragen sie zur gestalterischen Einbindung des Standorts in das Umfeld bei. Zum Schutz bestehender Gehölze sind die Wurzelbereiche der zu erhaltenden Bäume von Versiegelung freizuhalten, damit ihre langfristige Vitalität und ihre ökologischen Funktionen gesichert werden. Wasserdurchlässige Befestigungen bleiben zulässig, sofern die Standortbedingungen der Bäume nicht beeinträchtigt werden.

Im Zuge der vorliegenden Planung werden die bestehenden grünordnerischen Festsetzungen überwiegend beibehalten. Lediglich zeichnerische Festsetzungen zum Baumbestand werden im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung des Lebensmitteldiscounters teilweise angepasst.

5.2. Inhalt der Änderung

Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Täbyplatz“ werden die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zu den überbaubaren Grundstücksflächen sowie zu den Stellplatzflächen angepasst, um die geplante Erweiterung des bestehenden Lebensmitteldiscounters planungsrechtlich zu ermöglichen. Hierzu wird die maximal zulässige Grundfläche von bislang 1.220 m² auf 1.700 m² erhöht und ergänzend eine Überschreitungsmöglichkeit für Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen bis zu einer Grundfläche von 4.410 m² festgesetzt. Zudem werden die Baugrenzen an das geplante Erweiterungsvorhaben angepasst und die Flächen für Stellplätze neu geordnet. Ergänzend erfolgt eine Anpassung der grünordnerischen Festsetzungen. Ein Baum, der im Bebauungsplans Nr. 39 ursprünglich zum Erhalt festgesetzt ist, wird künftig nicht mehr zum Erhalt festgesetzt, da der Baum mittlerweile nicht mehr besteht. Dennoch wird die bestehende Durchgrünung des Plangebiets weiterhin gesichert. Die textliche Festsetzung Nr. 5 B zu flächenbezogenen immissionswirksamen Schallleistungspegeln wird im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 für die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches aufgehoben, da durch die lärmtechnische Untersuchung das geplante Vorhaben untersucht worden ist, das alle Grenzwerte einhält und eine pauschale Emissionsbegrenzung nicht notwendig ist, um den Schutz der Anwohner:innen sicherzustellen. Ziel der Änderungen ist es, die funktionalen Anforderungen an einen modernen Nahversorgungsstandort zu gewährleisten und gleichzeitig die vorhandenen Strukturen zu bewahren.

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