Im Innenbereich der Ortschaft Rieseby sind die Möglichkeiten für eine weitere wohnbauliche Entwicklung weitestgehend erschöpft. Durch die Umsetzung der Bebauungspläne Nrn. 19, 22 und 23 in der jüngeren Vergangenheit wurden die letzten freien Flächen im Innenbereich überplant und bebaut, sodass nun mit Ausnahme einzelner Baulücken im Innenbereich keine Freiflächen mehr vorhanden sind.
Im Rahmen der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und des B-Planes Nr. 26 wurde eine Standortalternativenprüfung durchgeführt. Dabei wurden sieben verschiedene Flächen angrenzend an die Ortschaft Rieseby auf ihre Eignung als Wohnbaufläche geprüft. Als Kriterien wurden die überörtlichen und örtlichen Planungen, die städtebauliche Einbindung , mögliche Immissionsquellen und die verkehrliche Erschließung herangezogen.
Aus der Standortalternativenprüfung ergibt sich, dass es zu den beabsichtigten Planflächen im Südwesten der Ortslage Rieseby (Fläche 6) nur eine vertretbare Alternative gibt (Fläche 4 am südöstlichen Ortsrand), um dem mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan Nr. 26 verfolgten vorrangigen Ziel der Gemeinde, Rahmenbedingungen für die kurz- bis mittelfristige Bereitstellung von Wohnbauflächen zu schaffen, zu entsprechen.
Die Fläche 4, die aus städtebaulicher Sicht leicht besser geeignet wäre als die Fläche 6, steht seit vielen Jahren nicht für eine bauliche Nutzung zur Verfügung, weshalb für einen Teil der Fläche auch im Rahmen der 8. Änderung des F-Planes im Jahr 2005 die Darstellung als Wohnbaufläche gestrichen wurde.
Beachtet man die zwischenzeitlich vorliegenden Voruntersuchungen zu Fläche Nr. 6, wird er-sichtlich, dass die aufgezeigten potenziellen Beeinträchtigungen (insb. mögliche Immissionen durch Windparks sowie mögliche archäologische Funde) keine Auswirkungen auf die Nutzung der Fläche als Wohnbaufläche erwarten lassen.
Insofern stellt die Fläche 4 keine bessere, sondern eine etwa gleichwertige Alternative dar, die aktuell jedoch nicht für eine Bebauung zur Verfügung steht.
Mit den Bebauungsplänen Nr. 16 und 20 hat die Gemeinde Rieseby den Schwerpunkt für eine wohnbauliche Entwicklung ausdrücklich am südwestlichen Ortsrand geschaffen. Im Rahmen des B-Planes Nr. 20 wurden bereits Vorbereitungen getroffen, das Baugebiet in Richtung Süden zu erweitern und die Bebauung zu arrondieren. So wurde die verkehrliche Erschließung für eine Anschlussbebauung vorgesehen und die Straße bis an die Planbereichsgrenze heran gebaut. Aus diesen Gründen hat sich die Gemeinde Rieseby entschieden, die Bauleitplanverfahren für ein neues Wohngebiet im Rahmen der 15. Änd. des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 26 im Südwesten der Ortslage fortzuführen.
Auch an einem alternativen Standort im Gemeindegebiet sind Beeinträchtigungen der Umweltbelange wie die Versiegelung von Boden, die Veränderung des Oberflächenabflusses und Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten. Aufgrund des ausgeprägten Knicknetzes in der Region Schwansen sind auch Eingriffe in Knicks an einem alternativen Standort wahrscheinlich.