2.1 Allgemeine Ziele der Planung
Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 26 aufgestellt. Er trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 6,22 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Rieseby entsprechende Entwicklung zu ermöglichen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Wohnbauflächen geschaffen werden.
In der Gemeinde Rieseby besteht weiterhin ein Bedarf an Wohnungen. Um kontinuierlich die Nachfrage bedienen zu können, möchte die Gemeinde weitere Wohnbauflächen entwickeln. Die letzten Baugrundstücke in dem nördlich angrenzenden Baugebiet ‚Heidegarten‘ sind bereits verkauft und bebaut.
In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an die bauliche Entwicklung Riesebys deutlich verändert, sodass die Gemeinde aufgrund ihrer überörtlichen Versorgungsfunktion und ihrer sehr guten dörflichen Infrastruktur (Schule, Kindergärten, Seniorenheim, zahlreiche Gewerbebetriebe, Einzelhandel, gastronomische Einrichtungen, Bahnhof, Vereine und touristische Angebote) eine verstärkte Bereitstellung von Wohnbauflächen anstrebt und gewährleisten möchte. Durch die Umsetzung der Bebauungspläne Nrn. 19, 22 und 23 in der jüngeren Vergangenheit wurden die letzten freien Flächen im Innenbereich Riesebys überplant und bebaut, sodass nun mit Ausnahme einzelner kleiner Baulücken im Innenbereich keine Freiflächen mehr vorhanden sind.
In der Gemeinde Rieseby besteht weiterhin ein großer Bedarf an Wohnungen bzw. Bauplätzen. Im Innenbereich der Gemeinde sind nur noch einzelne Baulücken vorhanden. Die Grundstücke innerhalb geltender Bebauungspläne sind inzwischen vollständig bebaut, sodass eine kontinuierliche Bereitstellung von Baugrundstücken nicht gewährleistet werden kann. Der Gemeinde liegen fortwährend Anfragen nach Baugrundstücken vor. Um die vorhandene große Nachfrage bedienen zu können, möchte die Gemeinde weitere Wohnbauflächen über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 am südwestlichen Ortsrand entwickeln. Die Lage nahe des Ortskerns bietet die Möglichkeit, neue Bauflächen an die bestehende Bebauung anzubinden und so eine dem tatsächlich vorhandenen Bedarf gerecht werdende Erweiterung des vorhandenen Siedlungsbereiches zu schaffen.
Im letzten Baugebiet „Heidegarten“ waren alle 45 Baugrundstücke innerhalb eines Jahres verkauft und bebaut. Aus diesen Gründen möchte die Gemeinde Rieseby über das Baugebiet „südlich Heidegarten“ nun auch weiterhin überwiegend Grundstücke für die Einzel- und Doppelhausbebauung zur Verfügung stellen und so den Bedarf für die nächsten Jahre decken.
Gleichzeitig hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Südlich der Dorfstraße“ im Innenbereich der Gemeinde gezeigt, dass aktuell auch kleinteiliger und seniorengerechter Wohnraum in Rieseby stark nachgefragt wird. Da die Gemeinde davon ausgeht, dass diese Wohnformen überwiegend zentrumsnah nachgefragt werden, sollen hierfür zukünftig vermehrt Möglichkeiten der Nachverdichtung im Innenbereich gesucht werden. Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 26 sollen dennoch untergeordnet auch solche Wohnformen möglich sein. Diese sollen über möglichst kurze Wege zum Ortskern verfügen und sind deshalb überwiegend im Osten des Plangeltungsbereiches vorgesehen, wodurch sich auch eine Verringerung der Beeinträchtigungen durch erhöhtes Verkehrsaufkommen in den westlich gelegenen Bereichen ergibt. Die Gemeinde stellt insgesamt vier Grundstücke für eine verdichtete Bebauung zur Verfügung, auf denen jeweils Gebäude mit kleinteiligen Wohnungen entstehen können, die überwiegend als Mietwohnungen geplant sind. Insgesamt stehen so vier Baugrundstücke zur Verfügung, die dem erwarteten Bedarf im Plangebiet entsprechen. Aktuell finden Vorgespräche mit Investoren statt. In Baufeld 1 ist die Errichtung von zwei Wohngebäuden mit insgesamt 40 Wohnungen geplant. Der Bebauungsplan wird dementsprechend größere Gestaltungsspielräume für dieses Baufeld festsetzen, um möglichen Investoren eine wirtschaftlich sinnvolle und städtebaulich gewollte Bebauung zu ermöglichen.
Die südliche Abgrenzung des Geltungsbereiches berücksichtigt bereits die recht konkreten Planungen für eine zukünftige südliche Erweiterung des Wohngebietes in den kommenden Jahren, um auch mittel- bis langfristig den Bedarf an Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde decken zu können.
Im ersten Bauabschnitt sollen im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 26 ca. 59 Baugrundstücke mit Grundstücksgrößen zwischen 600 und 1.200 m² für die Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden. Geplant ist eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern sowie in einzelnen Bereichen Hausgruppen (Reihenhäuser).
Hierbei sollen sich die unterschiedlichen Bauformen ergänzen und entsprechend der verkehrlichen Erschließung und der Lage der einzelnen Bauflächen im Baugebiet verteilt werden.
Auf insgesamt vier Grundstücken soll zudem die Bebauung durch Mehrfamilienhäuser vorbereitet werden, wo entsprechend der Anforderungen der Gemeinde auch kleinteiliger und verdichteter Wohnraum für sozial Schwächere, Alleinerziehende, junge Familie und Senioren geschaffen werden kann. In den übrigen Baufeldern, die teilweise direkt an das Baugebiet „Heidegarten“ (B-Plan 20) anschließen, sollen weitestgehend die dort getroffenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung übernommen werden.
Für die verkehrliche Erschließung des Planbereiches soll eine neue Erschließungsstraße im Osten des Plangebietes an den Sönderbyer Weg anschließen und über mehrere große Bögen bis an die Straße Heidegarten im Norden angeschlossen werden; hierbei wird die Anbindung zum Baugebiet ‚Heidegarten‘ zunächst jedoch nur für Fußgänger und Radfahrer nutzbar sein, um in den nördlich angrenzenden Baugebieten ein übermäßiges Verkehrsaufkommen, insbesondere während der Bauphase, zu vermeiden.
Die gesamte Erschließung ist darauf ausgerichtet, den später geplanten 2. Bauabschnitt im Süden optimal an den B-Plan 26 anbinden zu können. Dementsprechend werden an drei Punkten bereits verkehrliche Anbindungen in Richtung Süden vorbereitet. Insgesamt soll durch den späteren 2. Und ggf. 3. Bauabschnitt die verkehrliche Erschließung und die äußere Einbindung des Gebietes in sich geschlossen sein und so ein großes, zusammenhängendes Wohnquartier ergeben.
Die bestehenden Grünstrukturen an den Rändern des Plangebietes und unmittelbar angrenzend sollen weitestgehend erhalten bleiben. Hierzu soll neben entsprechenden Festsetzungen zum Knickschutz auch ein das Gesamtgebiet querender Grünzug mit zentral liegender großer Parkanlage geschaffen werden. Diese zentrale Parkanlage, die als Bürgerpark gestaltet werden soll, zieht sich dann in Richtung Nordwesten durch den Planbereich und bietet durch die Anlage von entsprechenden Fußwegen eine begeh- und erlebbare Grünzäsur durch das Gebiet.
Dieses Vorhaben der Gemeinde bedient somit die bestehende Nachfrage nach weiteren Wohnbauflächen in Rieseby und bindet die Plangebietsfläche durch die Fortführung der Grünstrukturen und der Verkehrsflächen an die benachbarten Baugebiete an.
Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde außerdem den in Ziffer 3.9 des Landesentwicklungsplanes (2021) dargelegten Grundsätzen, wonach neue Bauflächen nur in guter räumlicher und verkehrsmäßiger Anbindung an vorhandene, im baulichen Zusammenhang bebaute, tragfähige und zukunftsfähige Ortsteile und in Form behutsamer Siedlungsabrundungen ausgewiesen werden sollen.