3.1
In den allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis WA 6 ist eine maximale Gebäudelänge von
17 m zulässig. Darüber hinaus gelten die Regelungen der offenen Bauweise.
In den allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis WA 6 ist eine maximale Gebäudelänge von
17 m zulässig. Darüber hinaus gelten die Regelungen der offenen Bauweise.
In den schraffierten überbaubaren Flächen im allgemeinen Wohngebiet WA 1 sind ausschließlich Einzelhäuser zulässig.