Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 60 der Gemeinde Trittau

Begründung

1. Grundlagen

1.1. Rechtsgrundlagen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trittau hat in ihrer Sitzung am 05.03.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 60 „Rettungszentrum“ gefasst.

Dem Bebauungsplan liegen zugrunde:

  • das Baugesetzbuch (BauGB),
  • die Baunutzungsverordnung (BauNVO),
  • die Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) und

in den zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassungen.

Als Plangrundlage für den rechtlichen Nachweis der Grundstücke dient die ALKIS Grundlage, ergänzt um topographische Einmessungen durch das Vermessungsbüro Sprick & Wachsmuth, vom 29.09.2020. Die Planzeichnung des Bebauungsplans wird im Maßstab 1:1.000 erstellt.

1.2. Projektbeteiligte Planer und Fachbüros

Die Ausarbeitung des Bebauungsplans Nr. 60 erfolgt parallel zur Flächennutzungsplanänderung durch Architektur + Stadtplanung, Hamburg.

Der Umweltbericht wird von Bartels Umweltplanung, Hamburg, erstellt.

Im Verfahren werden bei Bedarf weitere Fachplanungen ergänzt.