Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 53 (Nachverdichtung in der Teichstraße)

Begründung

4.3 Boden

Auf dem Grundstück Teichstraße 9 wurden im März zwei Rammkernsondierungen vorgenommen. Nach einer ca. 80 cm starken Oberbodenschicht fanden sich bis zu einer Tiefe von ca. 5,0 m feinsandige, von Sandschichten durchzogene Geschiebelehme. Als Versickerungsfähigkeit wird ein mittlerer kf-Wert von 10-5 m/s angenommen.

Detailliertere Aussagen sind dem geotechnischen Bericht des Büro C. Woznick zu entnehmen.

4.4. Darstellungen F-Plan

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wentorf stellt die Fläche im Geltungsbereich als Wohnbaufläche nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dar.

5. Ziel und Zweck der Planung, Konfliktpotenzial

Im rückwärtigen Bereich der vorhandenen Grundstücke soll eine Nachverdichtung stattfinden, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Hierfür werden Ziergärten mit z.T. größeren Bäumen in Anspruch genommen.

Die neue Bebauung soll zwischen dem nördlich angrenzenden, im Bau befindlichen Geschosswohnungsbau im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27/II – 2. Änderung und der Einzelbaubebauung im südlichen Plangeltungsbereich vermitteln. Während im nördlichen Baugebiet bis zu dreigeschossige Gebäude entstehen, ist für die ergänzende Bebauung ein Geschosswohnungsbau mit bis zu zwei Vollgeschossen möglich. Für die vorhandene Bebauung ist eine kleinteiligere Einzelhausbebauung mit zwei Vollgeschossen festgesetzt, die sich am Bestand orientiert.

Das Konfliktpotenzial ist gering. Die zusätzliche Bebauung fügt sich in die nahe Umgebung ein, Festsetzungen zur Baugestaltung unterstützen dieses Ziel.

Die vorhandenen Gärten bieten insbesondere Lebensräume für Brutvögel und Fledermäuse. Durch artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen, die vor der Fällung von Großbäumen beachtet werden müssen, verbleibt kein erhebliches Konfliktpotential.

Die vorhandene Regenwasserleitung in der Teichstraße kann nur eine geringe Abflussmenge aufnehmen. Darüber hinausgehende Abflussmengen aus dem Baugebiet müssen bei Neubauvorhaben auf dem Grundstück versickert und/oder zurückgehalten werden (siehe geotechnischen Bericht und Hinweis Ziffer 3).