Im rückwärtigen Bereich der vorhandenen Grundstücke soll eine Nachverdichtung stattfinden, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Hierfür werden Ziergärten mit z.T. größeren Bäumen in Anspruch genommen.
Die neue Bebauung soll zwischen dem nördlich angrenzenden, im Bau befindlichen Geschosswohnungsbau im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27/II – 2. Änderung und der Einzelbaubebauung im südlichen Plangeltungsbereich vermitteln. Während im nördlichen Baugebiet bis zu dreigeschossige Gebäude entstehen, ist für die ergänzende Bebauung ein Geschosswohnungsbau mit bis zu zwei Vollgeschossen möglich. Für die vorhandene Bebauung ist eine kleinteiligere Einzelhausbebauung mit zwei Vollgeschossen festgesetzt, die sich am Bestand orientiert.
Das Konfliktpotenzial ist gering. Die zusätzliche Bebauung fügt sich in die nahe Umgebung ein, Festsetzungen zur Baugestaltung unterstützen dieses Ziel.
Die vorhandenen Gärten bieten insbesondere Lebensräume für Brutvögel und Fledermäuse. Durch artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen, die vor der Fällung von Großbäumen beachtet werden müssen, verbleibt kein erhebliches Konfliktpotential.
Die vorhandene Regenwasserleitung in der Teichstraße kann nur eine geringe Abflussmenge aufnehmen. Darüber hinausgehende Abflussmengen aus dem Baugebiet müssen bei Neubauvorhaben auf dem Grundstück versickert und/oder zurückgehalten werden (siehe geotechnischen Bericht und Hinweis Ziffer 3).