6.3 Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
Im WA2 wird die Bauweise durch die Anordnung der Baufenster vorgegeben (kleinere Einzelhäuser mit Grenzabstand). Im WA1 können größere Gebäude < 50,0 m entstehen, aber auch kleinere Einheiten auf den einzelnen Grundstücken sind möglich.
Im WA1 geben die Baugrenzen die maximalen Flächen der Hauptnutzungen (Gebäude, direkt am Gebäude anschließende Terrassen/Balkone) vor. Im WA2 orientieren sie sich an der vorhandenen Bebauung (Hauptgebäude), lassen aber kleinere Erweiterungen zu.
Die südliche Bauflucht im WA2 wird durch Baulinien festgesetzt, um die historische Baustruktur zu verdeutlichen und eine einheitliche Straßenflucht zu erhalten.