3.3. Bebauung und Nutzung
Im Geltungsbereich werden unterschiedliche Strukturen deutlich. Im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 121 befinden sich mehrere Bestandsgebäude, die alle vorrangig der Funktion des Wohnens zuzuordnen sind. Diese liegen jedoch ausschließlich auf der nördlichen Seite des Plangebietes.
Im Bestand befinden sich vorrangig Doppel- und Einfamilienhäuser, die den dörfli- chen Charakter unterstützen. Es lässt sich weiterhin feststellen, dass die Bebauung unterschiedliche Strukturen annimmt. Zum Teil lässt sich erkennen, dass eine sehr hohe Dichte vorhanden ist. Andere Grundstücke weisen wiederum eine sehr niedrige Dichte auf.
Auf verschiedenen Flurstücken innerhalb des Geltungsbereichs wurden bereits Neu- bauvorhaben von Doppel- sowie Einfamilienhäusern realisiert, die aus Ermangelung eines Bebauungsplans nach § 34 BauGB genehmigt wurden.
Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich neben der Wohnbebauung auch land- wirtschaftlich genutzte Flächen. Diese sind nur im südlichen Teil des Plangebietes vorzufinden und prägen neben den vorhandenen Grünstrukturen in Form von Knicks diesen Teilbereich. Bestandsgebäude sind in diesem Bereich nicht angesiedelt.
In dem gesamten Geltungsbereich sind keine Einrichtungen für den Gemeinbedarf vorhanden. Auch landwirtschaftliche Betriebe, wie es auf gemischten Bauflächen zulässig ist, sind nicht vorzufinden.