Planungsdokumente: 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Baugebiet Hauptstraße/Hirschholm" der Gemeinde Fleckeby

Begründung

3.9.2.5 Natura 2000-Gebiete

Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete sind das FFH-Gebiet 1423-394 "Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe" und das Europäische Vogelschutzgebiet 1423-491 "Schlei" ca. 60 m nordöstlich des Plangebietes.

Das Plangebiet befindet sich in räumlichem Zusammenhang mit der bebauten Ortschaft von Fleckeby. Zwischen dem geplanten Wohngebiet und den Natura 2000-Gebieten befinden sich die vorhandene Wohnbebauung, sodass keine erstmalige Beunruhigung und kein Heranrücken an die Natura 2000-Gebiete erfolgt. Von dem Vorhaben sind im Wesentlichen die Wirkfaktoren Bodenversiegelung, Veränderung des Wasserhaushalts und Veränderung des Landschaftsbildes zu erwarten.

Erhebliche Auswirkungen auf die Natura 2000-Gebiete, die zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes führen können, sind aufgrund der geringen Größe des Vorhabens, der umliegenden Nutzungen sowie den zu erwartenden Wirkfaktoren mit geringen Reichweiten nicht zu erwarten.

3.9.3 Schutzgut Fläche

Das Plangebiet ist teilweise unversiegelt, aufgrund der Lage aber dem Siedlungsbereich zuzuordnen. Durch die Umsetzung der Planung wird das Siedlungsgebiet von Fleckeby nicht erweitert. Es findet kein zusätzlicher Verbrauch landwirtschaftlicher Fläche statt.

3.9.4 Schutzgut Boden

Das Plangebiet weist als Bodenform entsprechend der Bodenkarte (Maßstab 1 : 25.000) eine Braunerde mit der vorherrschenden Bodenart Sand auf. Die Bodenform ist in der Landschaft Schleswig-Holsteinisches Hügelland weit verbreitet und nicht als seltener Boden einzuordnen. Die Bodenverhältnisse wurden durch die bisherige Nutzung bereits anthropogen verändert.

Das Baugrundgutachten zeigt, dass unter der im Plangebiet aufgeschütteten Sandschicht im gesamten nördlichen Bereich eine unterschiedlich dicke, durchgängige Torfschicht ansteht, die eine Versickerung des Niederschlagswassers ausschließt. Unterhalb dieser Torfschicht folgen dann die ortstypischen Sandböden.

Die Fläche nördlich der Bundesstraße wird als altlastenverdächtige Fläche im Boden- und Altlastenkataster des Kreises Rendsburg-Eckernförde geführt. Aus diesem Grund wurde ein Bodenmanagementkonzept erstellt und mit der Bodenbehörde abgestimmt. Das Bodenmanagementkonzept sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Die Gebäude werden nicht unterkellert.
  • Die östlichen Gebäude werden auf Vollverdrängungspfählen gegründet. In diesem Bereich ist kein Bodenaushub / Bodenaustausch vorgesehen.
  • Die westlichen Gebäude werden flach gegründet. In diesem Bereich werden zwischen 50 und 95 cm Mutterboden seitlich gelagert und nach Fertigstellung der Maßnahme im Gelände profiliert. Überschüssiger Boden, welcher sich unterhalb des humosen Oberbodens befindet, wird bis zur Gründungstiefe von ca. 4,53 m ü NN in Rücksprache mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde ausgebaut und voraussichtlich für eine Verfüllung verwendet.
  • Überschüssiger Boden im Bereich der Stellplätze wird in einem Haufwerk beprobt und nach Rücksprache verwendet.

Die natürlichen Bodenfunktionen sind aufgrund der anthropogen Vornutzung teilweise eingeschränkt.

Durch Versiegelung, Bodenabtrag, -auffüllung und -verdichtung wirkt sich die Bebauung auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Besonders unter versiegelten Flächen werden die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt zu folgenden Beeinträchtigungen:

  • Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,
  • Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,
  • Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,
  • Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.

Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen.

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