3.9.5 Schutzgut Wasser
Offene Gewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Das Plangebiet grenzt jedoch an die Große Hüttener Au an. Zum Schutz des Gewässers wird in einem Mindestabstand von 10 m ab Gewässerkante der Au eine Maßnahmenfläche (Retentionsfläche) vorgesehen. Die Maßnahmenfläche dient einerseits als Puffer zwischen der Bebauung und dem Lebensraum Au und zum anderen als Retentionsfläche, wodurch die Gefährdung der Bebauung im Überschwemmungsfall zusätzlich gemindert wird.
Die Hinweiskarten Starkregengefahren zeigen mögliche Überflutungen nach einem außergewöhnlichen und einem extremen Starkregenereignis entlang der Hauptstraße und der Großen Hüttener Au. Bereiche innerhalb der Baugrenzen sind demnach nicht von Überflutungen betroffen.
Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Im Rahmen der Baugrunduntersuchung wurde in Abständen von 0,60 bis 1,60 m unter Geländeoberkante Wasser angetroffen. Der anstehende Baugrund lässt keine Versickerung zu.
Durch die Umsetzung der Planung wird der Versiegelungsgrad innerhalb des Plangebietes erhöht und damit die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens reduziert. Die Gemeinde hat eine Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz gem. A-RW1 vorgenommen und die Ergebnisse bei der Planung berücksichtigt.
Zur Verbesserung des Abflusses, der Verdunstung und des Wasserhaushaltes sind folgende Maßnahmen geplant:
- Das anfallende Niederschlagswasser der Stellplätze wird in eine Retentionsmulde mit Anschluss an den öffentlichen Kanal geleitet.
- Pflanzung von 5 Bäumen im Bereich der Retentionsmulde mit einer Baum-Rigolen-Versickerung.
- Bepflanzung der Grünflächen mit Bäumen und Gehölzen.
Durch die vorgenannten Maßnahmen erhöht sich die Verdunstungsrate um ca. 20%.
In den Text (Teil B) des Bebauungsplanes werden entsprechende Festsetzungen aufgenommen.