Planungsdokumente: 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Baugebiet Hauptstraße/Hirschholm" der Gemeinde Fleckeby

Begründung

3.9.5 Schutzgut Wasser

Offene Gewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Das Plangebiet grenzt jedoch an die Große Hüttener Au an. Zum Schutz des Gewässers wird in einem Mindestabstand von 10 m ab Gewässerkante der Au eine Maßnahmenfläche (Retentionsfläche) vorgesehen. Die Maßnahmenfläche dient einerseits als Puffer zwischen der Bebauung und dem Lebensraum Au und zum anderen als Retentionsfläche, wodurch die Gefährdung der Bebauung im Überschwemmungsfall zusätzlich gemindert wird.

Die Hinweiskarten Starkregengefahren zeigen mögliche Überflutungen nach einem außergewöhnlichen und einem extremen Starkregenereignis entlang der Hauptstraße und der Großen Hüttener Au. Bereiche innerhalb der Baugrenzen sind demnach nicht von Überflutungen betroffen.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Im Rahmen der Baugrunduntersuchung wurde in Abständen von 0,60 bis 1,60 m unter Geländeoberkante Wasser angetroffen. Der anstehende Baugrund lässt keine Versickerung zu.

Durch die Umsetzung der Planung wird der Versiegelungsgrad innerhalb des Plangebietes erhöht und damit die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens reduziert. Die Gemeinde hat eine Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz gem. A-RW1 vorgenommen und die Ergebnisse bei der Planung berücksichtigt.

Zur Verbesserung des Abflusses, der Verdunstung und des Wasserhaushaltes sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Das anfallende Niederschlagswasser der Stellplätze wird in eine Retentionsmulde mit Anschluss an den öffentlichen Kanal geleitet.
  • Pflanzung von 5 Bäumen im Bereich der Retentionsmulde mit einer Baum-Rigolen-Versickerung.
  • Bepflanzung der Grünflächen mit Bäumen und Gehölzen.

Durch die vorgenannten Maßnahmen erhöht sich die Verdunstungsrate um ca. 20%.

In den Text (Teil B) des Bebauungsplanes werden entsprechende Festsetzungen aufgenommen.

3.9.6 Schutzgut Klima und Luft

Durch die Umsetzung der Planung werden zusätzliche Flächen im Siedlungsbereich der Ortslage Fleckeby versiegelt. Auswirkungen auf das lokale Klima sind aufgrund der Flächengröße des Plangebietes, der zu erhaltenden Grünstrukturen und der regelmäßig in Schleswig-Holstein vorherrschenden Windbewegungen nicht zu erwarten.

Eine Minimierung der Auswirkung der zusätzlichen Versiegelung auf das Standortklima ist durch die o.g. Maßnahmen zur Erhöhung der Verdunstungsrate zu erwarten.

3.9.7 Schutzgut Landschaft/Ortsbild

Das Landschaftsbild in der Gemeinde Fleckeby ist durch die hügelige Jungmoränenlandschaft, die Nähe zur Schlei und durch die Niederungen der Großen Hüttener Au sowie der Osterbek geprägt. Im Außenbereich dominieren landwirtschaftliche Nutzflächen, die überwiegend ackerbaulich genutzt und durch Knicks strukturiert werden.

Die Siedlungsentwicklung erfolgt im Wesentlichen in den beiden Ortsteilen Fleckeby und Gö-theby-Holm, die durch den Verlauf der Großen Hüttener Au voneinander getrennt sind. Die Ortsteile sind dörflich geprägt.

Das Plangebiet befindet sich im Osten des Ortsteils Fleckeby im Nahbereich der Großen Hüttener Au und grenzt südlich der Bundesstraße an das Landschaftsschutzgebiet „Hüttener Vorland“ an, wodurch der Schutz des Landschaftsbildes von besonderer Bedeutung ist. Das Plangebiet ist derzeit unbebaut und liegt nach den Abbrucharbeiten nördlich der Bundestraße brach bzw. ist südlich der Bundesstraße mit Kies befestigt. Durch den Baumbestand wird das Ortsbild aufgelockert. Eine Vorbelastung des Landschaftsbildes besteht durch die Bundesstraße, die das Plangebiet durchquert, und die Kleingewerbe entlang der Bundesstraße.

Die Neubebauung wird das Orts- und Landschaftsbild unvermeidlich ändern. Um einerseits kleinteiligen Wohnraum zu schaffen und andererseits flächeneffektiv und bodenschonend zu planen, ist eine angemessen dichte Bebauung des Gebiets, auch bezüglich der Höhenentwicklung notwendig. Aus diesem Grund werden gegenüber der Ursprungsplanung auf der Fläche nördlich der Bundesstraße die GRZ (von 0,3 auf 0,4), die Anzahl der Vollgeschosse (von 2 auf 3) und die Firsthöhe (von 9,00 m auf 12,50 m) erhöht. Zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes ist auf der Fläche südlich der Bundesstraße nur eine zweigeschossige Bebauung mit einer Firsthöhe von 9,00 m Höhe zulässig.

Eine stärkere Blutbuche und eine Linde sollen erhalten bleiben und werden in der Planzeichnung mit einem Erhaltungsgebot festgesetzt.

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