Planungsdokumente: 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Baugebiet Hauptstraße/Hirschholm" der Gemeinde Fleckeby

Begründung

3.9.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Innerhalb des Plangebietes sind keine Gebäude vorhanden. Das Gebäude des ehemaligen „Gasthaus Hammerich“ sowie ein Wohnhaus wurden vor wenigen Jahren bereits abgebrochen.

In der Umgebung des Plangebietes befinden neben zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden eine Tankstelle, ein kleiner Gastronomiebetrieb und das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr. Zudem befindet sich der Geltungsbereich beidseitig der Hauptstraße (B 76). Entlang der Hauptstraße sind Teile des Plangebietes vom Lärmaktionsplan der Gemeinde Fleckeby erfasst.

Für Erholungszwecke weist das Plangebiet keine Bedeutung auf.

Durch Umsetzung der Planung wird der Neubau von Wohngebäuden ermöglicht. Erhebliche Beeinträchtigungen auf die Umgebung sind durch die Wohnnutzung nicht zu erwarten. Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten, sodass davon ausgegangen wird, dass keine unzumutbare Verschattung vorliegt.

Wegen der potenziellen Schallimmissionen durch die Gewerbebetriebe und den Verkehrslärm durch die Bundesstraße B 76, die auf das Gebiet einwirken, wurde durch das Ingenieurbüro für Akustik Busch ein schalltechnisches Gutachten erstellt (Stand: 17.11.2025).

Die Berechnungen ergeben, dass die Anforderungen der DIN 18005 und TA Lärm im Plangebiet sowohl tagsüber als auch nachts eingehalten werden. Bezüglich der Schallimmissionen durch die umliegenden Gewerbebetriebe sind daher keine Festsetzungen erforderlich.

Bezüglich der Schallimmissionen im Plangebiet durch den Straßenverkehr auf der B 76 ergeben die Berechnungen, dass die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 im Plangebiet tags um bis zu 10 dB und nachts um bis zu 12 dB überschritten werden können. Die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung wird jedoch auch in den meistbelasteten Teilbereichen tagsüber um mindestens 5 dB und nachts um mindestens 3 dB unterschritten. Die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse im Sinne des § 34 BauGB können damit trotz Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte bzw. Immissionsgrenzwerte gewahrt sein.

Die 50 dB(A)-Isophone nachts wurde nachrichtlich in die Planzeichnung (Teil A) und die Iso-phonenkarte mit den Außenlärmpegeln aufgenommen sowie die vorgeschlagenen Festsetzungen in den Text (Teil B) übernommen.

3.9.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

3.9.2.1 Biotope

Im Juni 2022 wurde eine Begehung des Plangebietes vorgenommen, bei der die vorhandenen Biotoptypen aufgenommen wurden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche innerhalb der Ortschaft Fleckeby, die beidseitig der B 76 (SVs) liegt.

Die Teilfläche nördlich der Bundesstraße wurde in der Vergangenheit bereits baulich genutzt. Eine hier vorhandene Gaststätte wurde ebenso abgerissen wie ein Wohngebäude. Die Fläche wurde im Hinblick auf die zukünftige Bebauung bereits geräumt (SXn).

Im südwestlichen Plangebiet sind im Anschluss an die Räumungsarbeiten mehrere Fichten (Ø = ca. 20-50 cm), eine vielstämmige Ulme sowie eine starke Blutbuche (Ø = ca. 80 cm) verblieben. Im Südosten der geräumten Fläche ist eine starke Linde (Ø = ca. 60 cm) belassen worden (HEn/HEy).

Geräumte Fläche Linde im Südosten

Die Fläche südlich der Bundesstraße ist mit Kies befestigt und diente zeitweise als Pkw-Stellplatz für einen lokalen Autohändler (SXy). An der nördlichen Grenze des Schotterplatzes sind zwei Linden als Straßenbäume gepflanzt worden (Ø = ca. 30 bzw. 40 cm) (HEy). Eine dritte in diese Reihe gehörige Linde befindet sich unmittelbar östlich außerhalb des Plangebietes.

Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine geschützten Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG.

Mit Kies befestigte Fläche Straßenbäume (Linden)

Außerhalb des Plangebietes befinden sich die baulich geprägten Grundstücke Fleckebys. Unmittelbar östlich angrenzend an die südliche Teilfläche verläuft die Große Hüttener Au. Der Bereich zwischen der Böschungsoberkante der Au sowie der Grenze des Plangebietes ist mit Gehölzen (v.a. Weiden) bewachsen.

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