3.9.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Innerhalb des Plangebietes sind keine Gebäude vorhanden. Das Gebäude des ehemaligen „Gasthaus Hammerich“ sowie ein Wohnhaus wurden vor wenigen Jahren bereits abgebrochen.
In der Umgebung des Plangebietes befinden neben zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden eine Tankstelle, ein kleiner Gastronomiebetrieb und das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr. Zudem befindet sich der Geltungsbereich beidseitig der Hauptstraße (B 76). Entlang der Hauptstraße sind Teile des Plangebietes vom Lärmaktionsplan der Gemeinde Fleckeby erfasst.
Für Erholungszwecke weist das Plangebiet keine Bedeutung auf.
Durch Umsetzung der Planung wird der Neubau von Wohngebäuden ermöglicht. Erhebliche Beeinträchtigungen auf die Umgebung sind durch die Wohnnutzung nicht zu erwarten. Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten, sodass davon ausgegangen wird, dass keine unzumutbare Verschattung vorliegt.
Wegen der potenziellen Schallimmissionen durch die Gewerbebetriebe und den Verkehrslärm durch die Bundesstraße B 76, die auf das Gebiet einwirken, wurde durch das Ingenieurbüro für Akustik Busch ein schalltechnisches Gutachten erstellt (Stand: 17.11.2025).
Die Berechnungen ergeben, dass die Anforderungen der DIN 18005 und TA Lärm im Plangebiet sowohl tagsüber als auch nachts eingehalten werden. Bezüglich der Schallimmissionen durch die umliegenden Gewerbebetriebe sind daher keine Festsetzungen erforderlich.
Bezüglich der Schallimmissionen im Plangebiet durch den Straßenverkehr auf der B 76 ergeben die Berechnungen, dass die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 im Plangebiet tags um bis zu 10 dB und nachts um bis zu 12 dB überschritten werden können. Die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung wird jedoch auch in den meistbelasteten Teilbereichen tagsüber um mindestens 5 dB und nachts um mindestens 3 dB unterschritten. Die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse im Sinne des § 34 BauGB können damit trotz Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte bzw. Immissionsgrenzwerte gewahrt sein.
Die 50 dB(A)-Isophone nachts wurde nachrichtlich in die Planzeichnung (Teil A) und die Iso-phonenkarte mit den Außenlärmpegeln aufgenommen sowie die vorgeschlagenen Festsetzungen in den Text (Teil B) übernommen.