3. Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen (9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V. mit §§ 22 - 23 BauNVO)
3.1 Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen sind auch außerhalb der festgesetzten Baugrenzen und außerhalb der festgesetzten Fläche für Stellplätze und Garagen zulässig.