Planungsdokumente: 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Baugebiet Hauptstraße/Hirschholm" der Gemeinde Fleckeby
Textliche Festsetzungen
1 Artenschutz
1.1 Zur Vermeidung des Tötens oder Verletzens von Brutvögeln (Gruppe Gehölzbrüter) dürfen die Gehölze nur im Zeitraum vom 01.10. - 28./29.02. eines Jahres gerodet werden.
1.2 Zur Vermeidung des Tötens oder Verletzens von Fledermäusen dürfen die stärkeren Linden (Ø 40 cm und 60 cm) nur im Zeitraum vom 01.12. - 28./29.02. eines Jahres gerodet werden.
1.3 Zum Ausgleich für den Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch den Abbruch (ehem. Gasthaus und ehem. Wohngebäude) sind 8 Mehlschwalbennisthilfen und 1 Nisthilfe für Sperlinge (Koloniekasten mit drei potenziellen Brutplätzen) in unmittelbarer Umgebung der verloren gegangenen Quartiermöglichkeiten bzw. Brutplätze zu installieren.
2 Ordnungswidrigkeiten
Nach § 84 Abs. 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO-SH) handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig den gestalterischen Festsetzungen Ziff. 11.1 bis 11.2 zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 84 Abs. 3 LBO-SH mit einer Geldbuße geahndet werden.