Planungsdokumente: 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Baugebiet Hauptstraße/Hirschholm" der Gemeinde Fleckeby

Textliche Festsetzungen

6. Festsetzungen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 und Abs. 6 BauGB)

6.1 Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist über einen Staukanal auf den Grundstücken zurückzuhalten, sodass die Ableitung in den vorhandenen Regenwasserkanal auf insgesamt max. 20,90 l/s begrenzt wird.

6.2 Das anfallende Niederschlagswasser der Stellplätze in den Teilbereichen 1 und 2 ist in eine Retentionsmulde mit Anschluss an den öffentlichen Kanal zu leiten.

7. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB)

7.1 Die in der Planzeichnung gekennzeichneten und als 'zu erhaltend' festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu sichern. Die als zu erhaltend festgesetzten Bäume sind bei Bauarbeiten durch Sicherungsmaßnahmen im Stamm- und Wurzelbereich gem. DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Gehölz- beständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" vor Beschädigung zu schützen.

7.2 Innerhalb der festgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist entlang der 'Großen Hüttener Au' ein Streifen von mind. 10,00 m zur Gewässerkante von sämtlichen baulichen Anlagen freizuhalten. Gleichfalls sind Bodenauftrag und Bodenabtrag innerhalb dieses Schutzstreifens untersagt. Der Bereich ist regelmäßig zu mähen, um die Entwicklung von Bäumen und Sträuchern zu verhindern.

7.3 Als Ausgleich für die entfallenden Bäume, sind insgesamt fünf standortgerechte und einheimische Ausgleichsbäume wie z.B. Stieleiche, Bergahorn, Spitzahorn, Feldahorn, Winterlinde, Esche oder Eberesche in der Qualität 3 x v., Stammumfang 12 -14 cm zu pflanzen, dauerhaft zu unterhalten und bei Abgang gleichartig zu ersetzen:

- 3 Ersatzbäume auf dem Flurstück 189, Flur 2, Gemarkung Götheby, Gemeinde Fleckeby

- 2 Ersatzbäume im 200 m Umkreis um das Plangebiet in der Gemeinde Fleckeby

7.4 Im Bereich der Retentionsmulde in den Teilbereichen 1 und 2 sind insgesamt 5 Bäume zu pflanzen und mit einer Baum-Rigolen-Versickerung anzulegen.

7.5 Die nicht baulich genutzten Grundstücksflächen, mit Ausnahme von Zufahrten und Zuwegungen, sind als Grünflächen anzulegen und entlang der Zuwegungen mit Hecken, Bäumen oder Sträuchern zu bepflanzen.

7.6 In den Teilbereichen 1 und 2 sind Carports und Garagen von der Hauptstraße (B76) durch Hecken abzugrenzen.

7.7 Für die Beleuchtung der Verkehrsflächen sind fledermaus- und insektenfreundliche Leuchtmittel mit ausschließlich warm-weißen Licht bis maximal 3.000 Kelvin und geringen UV- und Blaulichtanteilen zu verwenden. Die Beleuchtung ist in möglichst geringer Höhe anzubringen und nach unten abstrahlend auszurichten.

8. Anlagen für den privaten ruhenden Verkehr (§ 9 Abs. 4 i.V.m. § 86 Abs. 1 Nr. 5 LBO)

8.1 In den Teilbereichen 1 und 2 sind je Wohnung mind. 1,4 Stellplätze, überdachte Stellplätze (Carports) oder Garagen herzustellen; es ist entsprechend aufzurunden. Die Stellplätze sind auf den Grundstücken oder diesen zugeordnet nachzuweisen.

8.2 In Teilbereich 3 gilt: Ist je Einzelhaus nur eine Wohnung vorhanden, sind je Wohnung mind. 2 Stellplätze, überdachte Stellplätze (Carports) oder Garagen herzustellen. Ist je Einzelhaus mehr als eine Wohnung vorhanden, sind je Wohnung mind. 1,25 Stellplätze, über- dachte Stellplätze (Carports) oder Garagen herzustellen.

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