3.1 Art der baulichen Nutzung
Um das Vorhaben planungsrechtlich umsetzen zu können, wird das Plangebiet als sonstiges Sondergebiet (SO) -BOS und Lager- im Sinne des § 11 BauNVO festgesetzt.
Das sonstige Sondergebiet Nr. 1 –Übungsgelände für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und Lager- (-BOS und Lager-) dient der Unterbringung von Anlagen und Einrichtungen, die den Übungszwecken der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben dienen sowie Lagergebäuden.
Zulässig sind (Frei-) Flächen und Gebäude, die den Übungs- und Schulungszwecken der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben dienen sowie Gebäude für die längerfristige Einlagerung von Gütern.
Im Rahmen der Lagernutzungen sind bzgl. der längerfristigen Einlagerung nur solche Güter zulässig, die sich aus dem Durchführungsvertrag ergeben. Danach sind folgende Lagergüter zulässig:
- Landwirtschaftliche Güter und Geräte,
- Zwischenlagerung von Saatgut,
- Winterlager von Booten,
- Oldtimer,
- Winterlagerung von Wohnwagen und Wohnmobilen,
- Zwischenlagerung von Möbeln,
- Container,
- Anhänger.
Ferner wird im Durchführungsvertrag bestimmt, dass die Ein- und Auslagerung von Booten, Oldtimern und Wohnwagen / -mobilen sowie Anhängern nur im Zeitraum Oktober / November bzw. März / April erfolgen dürfen. Reparaturarbeiten aller Art an Lagergütern sind unzulässig.
Mit der Regelung zur Lagernutzung soll erreicht werden, dass nur solche Güter eingelagert werden, die eine geringe Nutzungsfrequenz an wenigen Tagen im Jahr aufweisen und sich damit außenbereichsverträglich in das nähere Umfeld einfügen.
Bei Einlagerung von Fahrzeugen besteht seitens der maßgeblichen Behörden die Sorge, dass diese auch zu Reparaturzwecken eingelagert werden. Dies ist nicht vorgesehen. Der Vorhabenträger ist bereit und in der Lage, die Einlagerung und Auslagerung von Fahrzeugen auf wenige Monate im Jahr zu begrenzen. Gemäß Nutzungskonzept ist die Zugänglichkeit der Fläche limitiert. Für Reparaturarbeiten stehen im Dithmarsenpark Albersdorf ausreichend Hallen zur Verfügung. Entsprechende Tätigkeit werden dort durchgeführt.
Klarstellend ist zu erwähnen, dass die Lagergebäude auch zur Einlagerung von Übungsmateriel der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben genutzt werden können.
Das Plangebiet wird über den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Welmbüttel erschlossen. Dort befindet sich auch ein Geräteschuppen mit Materiallagerungen zur Unterhaltung der Fläche sowie ein Sozialgebäude inkl. Sanitär- und Aufenthaltsräumen.
Für Gebäude und bauliche Anlage im Waldabstand geltend zusätzliche Anforderungen. Auf die Ausführungen unter Ziffer 3.4.1 ‚Wald- und Waldabstand‘ wird verwiesen.