Planungsdokumente: Außenbereichssatzung der Gemeinde Großensee

Begründung

6.1. Eingriffsregelung / Artenschutz

Biotopstrukturen

Die Gärten der Grundstücke im Geltungsbereich werden von artenarmen Rasenflächen dominiert, die randlich meist mit Sträucherbeeten und/oder großen Bäumen eingefasst sind.

Bei den Sträuchern kommen sowohl heimische Arten (z. B. Holunder) als auch nichtheimische Arten (z. B. Kirschlorbeer) vor.

Der Großbaumbestand wird überwiegend aus Laubbäumen gebildet. Die Laubbaumbestände auf den Grundstücken Hinterm See Nr. 1 und 3 (und vereinzelt auch auf Nr. 4) sind als hochwertige Biotopstrukturen einzustufen. Es handelt sich um große, alte Bäume, meist Stiel-Eichen oder Rot-Buchen, die Stammdurchmesser bis 80 cm und Kronendurchmessern bis 21 m aufweisen. Deutlich weniger wertvoll ist die Baumreihe aus Nadelgehölzen (Fichten, Lebensbäume) am nördlichen und östlichen Grundstücksrand von Nr. 2.

Lebensraumeignung für geschützte Arten

Tiere

Der Gehölzbestand auf den Grundstücken, insbesondere der Laubbaumbestand, bietet potenziell Lebensraum für europäisch geschützte Gehölzfrei- und Höhlenbrüter. Gebäude können Brutvögel der Siedlungsbereiche aufweisen. Durch die Wohn- und Gartennutzung sind allerdings Störungen vorhanden, die das Artenspektrum einschränken können. Bodenbrüter sind nicht zu erwarten.

Aufgrund der umgebenden Landschaftsstrukturen sind Vorkommen siedlungsbewohnender wie waldbewohnender Fledermäuse nicht auszuschließen. Die vorhandenen großen Laubbäume weisen stellenweise Astabbrüche, Risse und Totholz auf, so dass Spalten und Höhlungen in den Bäumen möglich sind. Sie können Fledermäusen als Quartiere dienen. Bäume ab einer Größenordnung von ca. 20 cm Stammdurchmesser können Tagesquartiere für Fledermäuse aufweisen, ab ca. 50 cm Stammdurchmesser können auch größere Quartiere (Wochenstuben) möglich sein. Bei Höhlungen oder Spalten im Bereich von mindestens 50 cm Stammdurchmesser ist eine Eignung als Winterquartier nicht ausgeschlossen. Auch die älteren Gebäude (Haupt- wie Nebengebäude) kommen als Quartiere für Fledermäuse in Frage.

Weiterhin sind die Biotopstrukturen im Gebiet grundsätzlich als Lebensraum für Reptilien und als Teillebensraum für Amphibien geeignet.

Detailliertere Aussagen zu Vorkommen geschützter Tierarten im Gebiet, z. B. auch der streng geschützten Haselmaus, können ohne weitergehende Untersuchungen nicht getroffen werden, sind aber angesichts der umgebenden Gehölzstrukturen nicht auszuschließen. Vorkommen der Haselmaus sind im Kreis Stormarn bekannt, aktuell wurden Haselmäuse in einem ca. 3 km weiter östlich gelegenen Trittauer Waldgebiet südlich des Stenzer Teichs nachgewiesen1.

Pflanzen

In Schleswig-Holstein kommen nach LBV-SH / AfPE 20132 aktuell lediglich vier europarechtlich geschützte Pflanzenarten vor, die nur noch mit kleinen Restbeständen an zumeist bekannten Sonderstandorten vertreten sind. Es sind das Firnisglänzende Sichelmoos (Hamatocaulis vernicosus), Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides), Kriechender Scheiberich (Apium repens) und Schwimmendes Froschkraut (Luronium natans).

Diese Arten sind im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung nicht zu erwarten. Allerdings wurden im Großensee Vorkommen des o. g. äußerst seltenen Froschkrautes nachgewiesen, dabei handelt es sich um das letzte bekannte rezente Vorkommen dieser Art im Land Schleswig-Holstein.