Planungsdokumente: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bosau

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

6.3.2. Monitoring (gemäß § 4c BauGB); Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt:

Nach § 4c BauGB sind die Gemeinden verpflichtet, erhebliche Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten könnten, zu überwachen. Der Umweltbericht zeigt im Ergebnis, dass unter Berücksichtigung von Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen keine erheblichen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben hervorgerufen werden. Die Vorschrift des § 4c BauGB verlangt keine standardmäßige Überprüfung der Umweltauswirkungen oder der Durchführung bzw. die Erfolgskontrolle der vorgesehenen Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen. Sie stellt lediglich auf die unvorhergesehenen nachteiligen Auswirkungen ab und sieht in diesem Fall die Überprüfung besonders unsicherer Maßnahmen vor. Da das Eintreten unvorhergesehener nachteiliger Auswirkungen nach derzeitigem Kenntnisstand ausgeschlossen werden kann, sind umfangreiche Überwachungsmaßnahmen nicht erforderlich. Die Bepflanzungen werden durch eine Endbegehung und Anwachspflegemaßnahmen kontrolliert.

6.3.3. Allgemein verständliche Zusammenfassung

Das Vorhaben ist mit Auswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere verbunden. Es werden keine externen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Der notwendige Kompensationsbedarf wird vollständig und über das Maß hinaus innerhalb des Plangebietes erbracht.

6.3.4. Referenzliste der Quellen

  • Baugrunduntersuchung und –beurteilung; Baukontor Dümcke GmbH – Ingenieurberatung für das Bauwesen Erd- und Grundbaulaboraium Gründungen – Bodenmechanik Altlaterkundung – Umweltberatung, (2005)
  • Erlass „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“, Gemeinsamer Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende sowie dessen Anlage vom 09.12.2013
  • Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz (Januar 2017)
  • Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010; Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Kiel (2010)
  • Landschaftsplan der Gemeinde Bosau (1995)
  • Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III – Kreis Ostholstein und Hansestadt Lübeck; Gesamtfortschreibung 2020, Ministerium für Umwelt Naturschutz und Landwirtschaft des Landes Schleswig-Holstein, Kiel (2020)
  • Regionalplan 2004 für den Planungsraum II; Schleswig-Holstein Ost Kreisfreie Stadt Lübeck, Kreis Ostholstein; Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde, Kiel (2004)
  • Arten- und Fundpunktkataster FÖAG e.V./ LLUR SH 11.2013