Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.2.8 Berücksichtigung der Wirkungsgefüge zwischen den Belangen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima

Gemäß § 1 Ab. 6 Nr. 7 Buchstabe a) sind die Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge zwischen den Belangen "Tiere", "Pflanzen", "Fläche", "Boden", "Wasser", "Luft" und "Klima" zu bewerten. Die Zusammenhänge sind vielfältig und vielfach auch nicht einschätzbar oder bislang unbekannt. Eine vollständige Darstellung des Wirkungsgefüges in allen Einzelheiten ist aus diesen Gründen nicht möglich.

In der folgenden Beziehungsmatrix sind zur Veranschaulichung die Intensitäten der Wechselwirkungen zwischen den typischen Aspekten der Umwelt dargestellt. Als Grundlage für das Kapitel 2.2.4 "Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen einzelnen Belangen des Umweltschutzes" sind auch die Belange "Biologische Vielfalt", "Mensch" und "Kulturgüter" in die Matrix mit einbezogen.

Aufgrund der Wirkungsgefüge können Auswirkungen auf einen Umweltbelang (z.B. Boden) Auswirkungen auf einen anderen Umweltbelang (z.B. Wasser) nach sich ziehen. Die bekannten Wirkungsgefüge wurden bei der Zusammenstellung der vorangegangenen Kapitel 2.2.12.1 bis 2.2.2.7 grundlegend bereits berücksichtigt. In Kapitel 2.2.4 "Auswirkungen der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes" werden einzelne mögliche Auswirkungen auf Wechselwirkungen sowie deren Folgen auf die Umwelt beispielhaft beschrieben.

Tab 1: Wechselwirkungen zwischen den Aspekten der Umwelt

UmweltaspekteMensch
ABBodenWasserKlima/LuftTiere + PflanzenBiologische VielfaltLandschaftFlächeKulturgüterWohnen Erholung
Boden
Wasser
Klima / Luft
Tiere + Pflanzen
Landschaft
Biologische Vielfalt
Fläche
Kulturgüter
Wohnen
Erholung

A beeinflusst B: ■ stark ● mittel • wenig ― gar nicht

2.2.2.9 Auswirkungen auf Biologische Vielfalt

AuswirkungenDas geplante Vorhaben findet in unmittelbarer Nähe zu Natura 2000-Gebieten statt. Die schützenswerten Bestandteile des FFH-Gebiets DE 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerte Flachgründe“ sowie des Europäischen Vogelschutzgebiets DE 1423-491„Schlei“ könnten durch nutzungsspezifische Emissionen, die über das Plangebiet hinausreichen (Licht, Lärm, Bewegungsreize), beeinträchtigt werden. Mehrere vorhabenbezogene Prüfungen zu den Natura 2000-Gebieten haben dieses bewertet. Im Ergebnis ist festzustellen, dass das geplante Vorhaben gegenüber den Natura 2000-Gebieten verträglich ist. (siehe Kap. 2.2.3 "Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete"). Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems liegen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Bebauungsplan. Sie werden nicht überplant. Konflikte sind nicht zu erwarten. Das geplante Vorhaben führt zu einem Verlust von Lebensräumen besonders geschützter Tierarten und kann im Rahmen des Baubetriebs zur Tötung von Individuen führen. Erhebliche Beeinträchtigungen sind allerdings aufgrund der Betroffenheit von lediglich weit verbreiteten Arten bzw. geringen Individuenzahlen, der Zuordnung von Ökokontoflächen mit Lebensraumqualitäten für die an spezielle Raumbedingungen angewiesene Feldlerche sowie durch die Einhaltung von Bauverbotszeiten im Rahmen der Vorhabenumsetzung vermeidbar. Zukünftig werden innerhalb des Gewässerschutzstreifens im Bereich von bereits versiegelten Flächen, Brachflächen, extensiven Rasenflächen, einem kleinflächig isoliert gelegenen Schilfröhricht und einem Tümpel neue Bauvorhaben umgesetzt und eine private Grünfläche angelegt. Charakteristische natürliche oder naturnahe Elemente einer Küstenlandschaft sind nicht betroffen. Da es sich zudem um einen bereits mit Spundwänden und Steinsetzwerk befestigten Küstenstreifen handelt, werden keine erheblichen Auswirkungen auf eine für Küstengebiete typische Biologische Vielfalt ausgelöst. Zusammenfassend betrachtet sind keine maßgeblichen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu erwarten, da die genannten Auswirkungen nur lokale Bedeutung besitzen und nicht maßgeblich auf wertgebender Bestandteile von Schutzgebieten, großräumige Beziehungen oder empfindliche faunistische Populationen wirken. Erhebliche Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete werden nicht ausgelöst. Die Funktion des Schwerpunktbereichs des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems wird nicht gefährdet.
Erhebliche Auswirkungen-

2.2.2.10 Auswirkungen auf Landschaft

AuswirkungenAuf der Siedlungsbrache eines ehemaligen Bundeswehrstandorts an der Schlei wird im Anschluss an vorhandene Ortsbebauung ein neuer Ortsteil entstehen. Hierdurch wird ermöglicht, dass derzeit im Verfall befindlichen Infrastrukturen (Hafenbecken, Hafenvorfeld des Pionierhafens) und durch Abräumtätigkeiten geprägte Frei- und Grünflächen saniert und zu einem städtebaulich konzeptionierten Wohn- und Freizeitquartier aufgewertet werden. Die Planung ermöglicht die Errichtung von Gebäuden bis zu einer Höhe von 20 m üNHN, die weit über die Schlei sichtbar sein werden. Entsprechende Gebäudehöhen wurden bereits im westlich angrenzenden Siedlungsraum errichtet, so dass der Küstenabschnitt bereits durch ähnliche Gebäudekulissen geprägt ist. Allerdings ist die Küste des Bebauungsplans Nr. 103 nicht, wie im westlichen Siedlungsgebiet, in Richtung Stadt ausgerichtet, sondern in Richtung Osten zum östlichen Teil der Kleinen Breite. Damit wird die Naturnähe der Schlei im Bereich eines ländlich und naturnah geprägtem Raums von hoher Landschaftsbildqualität von dem städtischen Charakter des neuen Ortsteils überprägt. Der Bebauungsplan setzt zur Verringerung der Auswirkungen Baumpflanzungen entlang des Schleiwanderwegs und im Bereich der Außenanlagen der Bauflächen fest. Eine maßgebliche Abschirmung wird hierdurch allerdings nicht erreicht werden können.
Erhebliche AuswirkungenNachteilig: Die ländlich und naturnah wirkende Schleilandschaft im östlichen Bereich "Kleine Breite" wird durch eine weit sichtbare Gebäudesilhouette überprägt und in ihrem Charakter erheblich beeinträchtigt.