6 Umweltbericht
Vorhaben
Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans beabsichtigt die Gemeinde Barsbüttel die im bisherigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1977 sowie seinen rund 30 Änderungen dargestellten Nutzungen in einer Gesamtschau neu ordnen. Gleichzeitig wird eine Regelung zum Umgang mit potenziellen Kiesabbauvorhaben angestrebt.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurden in diesem Rahmen für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt und deren Ergebnisse in diesem Umweltbericht dokumentiert. Im folgenden erfolgt eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse. Der komplette Umweltbericht ist in der Anlage 9 beigefügt.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Die Umweltprüfung wurde auf die Bereiche des Gemeindegebietes beschränkt, in denen durch die Darstellung im FNP wesentliche Umweltbelange berührt bzw. Umweltveränderungen vorbereitet werden. Dabei handelt es sich um folgende Planinhalte: drei potenzielle Wohnbauflächen in Barsbüttel- Ort (FW 1.4, FW 1.51, FW 1.52), eine potenzielle Wohnbaufläche in Stellau (FW 4.5), die Rücknahme von bisher dargestellten Wohnbauflächen bei Willinghusen, die erstmalige Darstellung zwei großer Grünflächenareale in Barsbüttel, die Entwicklung von Wald und die Darstellung von Flächen für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen.
Der Umweltbericht stellt die Ergebnisse der Umweltprüfung schutzgutweise zusammen, mit nachfolgend zusammengefassten Aussagen zu Schutzgebieten und ?ojekten, zur Eingriffsregelung, zur Prognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens sowie zu anderweitigen Planungsmöglichkeiten.
Schutzgüter
Für die o.g. einzelnen Planbereiche werden der derzeitige Zustand der Umwelt anhand der einzelnen Schutzgüter beschrieben und bewertet sowie die erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens dargestellt. Anschließend folgen Angaben zur Vermeidung bzw. Verringerung von Konflikten, soweit Aussagen hierzu auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung möglich sind. Folgende Inhalte sind von Bedeutung:
Raumbeschreibung
Das Gemeindegebiet Barsbüttel umfasst vier Ortsteile. Die Landschaft zeigt sich als teilweise sehr knickreiche Agrarlandschaft mit sehr wenig Waldanteil. Zahlreiche übergeordete Straßen teilen das Gemeindegebiet. Als Schutzgebiete ist insbsondere das sehr ausgedehnte Landschaftsschutzgebiet Barsbüttel zu nennen. Viele rechtlich gesicherte Ausgleichsflächen liegen im Gebiet verstreut. Als gesetzlich geschützte Biotope sind insbesondere die Knicks, in geringem Umfang Feuchtbiotope, Trockenbiotope und Gewässer zu nennen.
Bewertung
Soweit für eine Beurteilung notwendig, wurden für die v.g. Teilbereiche der Zustand der Schutzgüter anhand einer zweistufigen Einteilung bewertet (allgemeine und besondere Bedeutung). In Kürze dargestellt sind Landschaftselemente besonderer Bedeutung nur kleinflächig bzw. als Einzelstrukturen anzutreffen.
Erhebliche Auswirkungen
Mit den planerischen Darstellungen in der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans werden in Hinsicht auf eine städtebauliche Entwicklung größtenteils die bisher vorhandenen und genehmigten Nutzungen wiedergegeben. An vier Standorten werden Wohnbauentwicklungen vorbereitet, die mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden sind.
Weitaus deutlichere Auswirkungen werden durch die geplante Entwicklung von Grünflächen, Waldflächen und die Darstellung einer potenziellen Kiesabbaufläche erwartet. Die folgende Auflistung gibt eine kurze Übersicht zu den zu erwartenden erheblichen Auswirkungen:
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
Bauliche Erweiterungen sollen im Wesentlichen durch eine Entwicklung des Innenbereichs erfolgen und sind nur in geringem Maß im Außenbereich vorgesehen. Für geplante Wohnbauflächen werden Empfehlungen zur Erhaltung von Altbaumbeständen und zur Entwicklung grüner Ortsränder gegeben.
Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen
Aussagen über Ausgleich bzw. Ersatz sind auf der Ebene des Flächennutzungsplans nur als Hinweise oder Empfehlungen möglich. Flächen für Kompensationsmaßnahmen sind im Plangebiet in ausreichendem Maß vorhanden.
Schutzgebiete und -objekte
Die neuen Wohnbauflächen am Südrand von Barsbüttel-Ort sowie die dargestellte Fläche für Kiesabbau liegen im Landschaftsschutzgebiet. Die Umsetzung der Wohnbauflächen sowie Kiesabbauvorhaben sind voraussichtlich mit Eingriffen in gesetzlich geschützte Knicks verbunden.
Mögliche artenschutzrechtliche Konflikte können über Bauzeitenregelungen oder Vermeidungsmaßnahmen gelöst werden.
Eingriffsregelung
Die geplanten Wohnbauentwicklungen sowie Kiesabbautätigkeiten sind mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Die Abarbeitung der Eingriffsregelung erfolgt erst im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. erforderlicher Genehmigungsverfahren. Flächen für Kompensationsmaßnahmen sind im Rahmen der Flächendarstellungen des Flächennutzungsplans in ausreichendem Maß vorhanden.
Prognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens
Bei Nichtdurchführung des Vorhabens ist davon auszugehen, dass die Planungen des geltenden Flächennutzungsplans weiterverfolgt werden. Eine Wohnbauentwicklung wäre nur in Barsbüttel-Ort möglich. Kiesabbautätigkeiten wären schwerer regulierbar.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Vorangehende Planungsziele waren mit deutlich erheblicheren nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden als der derzeitige Entwurf darstellt.
Ergänzende Angaben
Hinweise auf Kenntnislücken: Es liegen nur wenige konkrete Aussagen über die im Geltungsbereich vorhandenen Tierarten vor. Die Unterlagen genügen jedoch für eine Beurteilung der Umweltauswirkungen.
Überwachung: Die Gemeinde Barsbüttel überwacht den tatsächlichen Bedarf der Flächennutzungen.